Verbesserungen bei der Mütterrente ab Jahresbeginn 2019
Am 1. Januar 2019 treten Verbesserungen bei der sogenannten Mütterrente in Kraft. Bisher werden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu zwei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rente berücksichtigt. Nunmehr wird bis zu einem halben Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Das kann in den neuen Ländern pro Kind zu einer Rentenerhöhung um bis zu 15,35 Euro pro Monat führen.
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