Verbraucherzentrale prüft Allergenkennzeichnung in Eisdielen
Ein kühles Eis an einem heißen Sommertag - was ganz einfach und selbstverständlich klingt, kann für Lebensmittelallergiker im Nachfrage-Wahn und der Suche nach der Nadel im Heuhaufen enden. Welches Eis beinhaltet Lactose? Und welches Gluten, Milch, Nüsse oder Eier? Seit dem 13. Dezember 2014 müssen Käufer bei loser Ware, also auch beim Straßenverkauf von Speiseeis, über die enthaltenen Allergene informiert werden. Doch nicht alle Verkäufer kommen dieser Auskunftspflicht nach, wie ein stichprobenartiger Test der Verbraucherzentrale Sachsen zeigt.
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