Bürgerbeteiligung zur B87n unerwünscht: Regionaler Planungsverband knickt vor Verkehrsministerium ein
Ralf Julke
04.12.2011
Partenaue - Blick nach Plösitz.
Foto: Baumgärtel
Wenn es derzeit in Sachsen ein Beispiel dafür gibt, wie Bürgerbeteiligung bei Großprojekten ausgehebelt und ad absurdum geführt wird, dann ist es das Projekt für den Neubau der B87 im Nordosten Leipzigs. Die regionalen Akteure hatten sich geeinigt. Doch das sächsische Verkehrsministerium will unbedingt durchs Landschaftsschutzgebiet.
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"Nachdem die Pläne des sächsischen Autobahnamtes für den Bau einer vierspurigen Bundesstraße mit Autobahncharakter B87n durch die Parthenaue und Endmoränenlandschaft im hochsensiblen Abschnitt zwischen Leipzig und Eilenburg von Beginn an auf erheblichen Widerstand bei Bevölkerung und Wirtschaft in der betroffenen Region gestoßen sind, entwickeln sich die eigentlich demokratisch angelegten Planungsverfahren zunehmend zu einem sächsischen Behördenskandal", stellen die beiden Bürgerinitiativen Alternative B87 und Pro Parthenaue fest.
Mehr als 4.000 Einwändungen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange hatte es zum Neubauprojekt gegeben. Die Einwändungen wurden - wie es gesetzlich auch erforderlich ist - vom Regionalen Planungsverband Westsachsen (RPV) im Rahmen der Teilfortschreibung aufgegriffen und entsprechend öffentlichkeitswirksam abgewogen.
Im Ergebnis dieser umfangreichen Abwägung wurde eine erneute Querung der geschützten Parthenaue im Raum Borsdorf und Taucha absolut ausgeschlossen. Die Realisierung der B87n sollte nun bevorzugt nördlich der bestehenden B87 erfolgen.
Als Ausweichvariante war nur ein atypischer Fall vorgesehen, der nur zum Tragen kommen soll, wenn aus wirtschaftlichen oder verkehrlichen Gründen eine Querung der Parthenaue unvermeidbar ist. Dafür dürften aber nur bereits vorhandene Trassen genutzt werden, erklärte dazu Professor Andreas Berkner vom Planungsverband Westsachsen. Gerade gegen die Südtrasse lägen erhebliche naturschutzrechtliche Bedenken vor. Im Mai stellte Berkner dazu fest: "Die bislang vom Autobahnamt Sachsen vorzugsweise verfolgte 'Variante I - Süd 1' wird im Ergebnis der Teilfortschreibung ausgeschlossen."
Zudem erweiterte der RPV den Untersuchungskorridor für einen etwaigen B87n-Verlauf in Richtung der B2/S4 im Norden von Taucha.
Im Rahmen der Beschlussfassung der Änderung des Regionalplans wurde eine Intervention des Sächsischen Wirtschaftsministeriums, doch eine neue Parthe-Querung zuzulassen, von der Verbandsversammlung des RPV aus fachlichen Gründen einstimmig abgelehnt. Das Sächsische Wirtschaftsministerium versuchte bereits in dieser Phase, seine Pläne gegen die Interessen der Bürger, Städte und Gemeinden und vor allem auch gegen die Fachkompetenz des RPV durchzusetzen.
Nun doch wieder bedroht: die Partenaue.
Foto: Baumgärtel
Die sächsische Staatsregierung aber scheint sich nicht mit dem Ergebnis der intensiven Abstimmung vor Ort abfinden zu wollen. So wurde die Genehmigung der Teilfortschreibung des Regionalplanes Westsachsen vom Sächsischen Innenministerium nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die B87n nun doch zwischen Taucha und Panitzsch, mitten durch das europäisch geschützte Naturschutzgebiet Parthenaue verlaufen darf. Die Konsequenz wäre genau das, was die Anlieger nicht wollen: eine erhebliche Zerstörung der Parthenaue.
Und während die Bürgerinitiativen noch hofften, dass die Absprachen im Regionalen Planungsverband Gültigkeit hätten und die Verbandssprecher Rückgrat beweisen würden, stimmte die Verbandsversammlung des RPV dann unerwartet einen Tag vor Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist ebenfalls einstimmig zu. Der Verbandsversammlung gehören 15 stimmberechtigte Verbandsräte an. Dazu gehören - neben dem Vorsitzenden Dr. Gerhard Gey (CDU), Landrat des Landkreises Leipzig, auch Leipzigs Planungsdezernent Martin zur Nedden (SPD) als 1. Stellvertreter. Dazu weitere sechs stimmberechtigte Verbandsräte für Leipzig, vier für Nordsachen und fünf für den Landkreis Leipzig.
Der Regionale Planungsverband hat damit de facto seine ursprüngliche, fachlich qualifiziert begründete Entscheidung widerrufen – was die gesamte vorherige öffentliche Beteiligung und deren Abwägung konterkariert. Warum beteiligt man die Bürger überhaupt an solchen Verfahren, wenn die Entscheidungen am Ende doch wieder in politischen Saalrunden gefällt werden? Oder soll man hier sagen: ausgehandelt?
Das Verkehrministerium will die neue B87 unbedingt durch die Partenaue (hier der Blick nach Sehlis) schlagen.
Foto: Baumgärtel
Die Bürgerinitiativen sehen damit die Sinnfälligkeit der Teilfortschreibung bezüglich des bisher erreichten Ausgleichs bestehender Konflikte in Frage stellt. Ihr Kommentar: "Damit haben sich die Verbandsräte ohne jegliche Gegenstimme der Diktatur des Ministeriums gebeugt."
Die Machtverhältnisse in Sachsen sind längst aus dem Gleichgewicht. Und eigentlich vom Gesetzgeber vorgesehene demokratische Verfahren sind im Machtbereich des Sächsischen Autobahnamtes bzw. seiner vorgesetzten Behörden nicht unbedingt beliebt. Wenn sie nicht das erwartete Ergebnis liefern, werde hier offensichtlich mit anderen, für den außenstehenden Bürger nicht mehr transparenten Mitteln gearbeitet, vermuten die beiden Bürgerinitiativen.
Beweisen können sie es nicht. Solche Gespräche finden in Hinterzimmern statt. Doch das einstimmige Negieren der eigenen Beschlüsse aus dem Frühjahr ohne jegliche Erklärung spricht Bände. Mittel, um sich die Kommunalvertreter gefügig zu machen, hat die Landesregierung nach ihren rigiden Sparmaßnahmen genug. Die Kommunen sind praktisch pleite. Bei jeder Investition sind sie auf die Gnade des zuständigen Ministeriums angewiesen. Und wenn sie einen Neubau der B87 wollen, geht ohne das Verkehrsministeriums nichts.
Für die beiden frustrierten Bürgerinitiativen eine bedenkliche Sachlage: "So wurde die Öffentlichkeit unseres Erachtens arglistig getäuscht, indem die Tagesordnung der eigentlich öffentlichen Verbandsversammlung des RPV lediglich einen Punkt 'Informationen zur B87n' auswies, die brisante vorgesehene Beschlussfassung jedoch nicht. Selbst die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden sind erst nach der Beschlussfassung vom RPV über diesen äußerst wichtigen Sachverhalt informiert worden."
Der Beschluss des RPV mit dem klarstellenden Hinweis des Ministeriums sei in seiner Form rechtlich als erheblich problematisch einzuordnen, schätzen sie nun ein. Allerdings sei den Bürgern und Bürgerinitiativen jetzt jegliche rechtliche Möglichkeit genommen, gegen diesen Beschluss juristisch vorzugehen. Nur die in ihrem Planungsrecht betroffenen Kommunen können Klage gegen die Teilfortschreibung erheben. Das betrifft - obwohl die Leipziger Verwaltungsabgesandten ebenso freudig für den Passus des Wirtschaftsministeriums stimmten - vor allem die Gemeinden im Nordosten Leipzigs.
Die beiden Initiativen dazu: "Daher fordern wir die Bürgermeister Dr. Schirmbeck (Stadt Taucha) und Martin (Gemeinde Borsdorf) ausdrücklich auf, rechtlich gegen den Beschluss des RPV vorzugehen und sich damit für das Interesse ihrer Bürger in Taucha und Borsdorf einzusetzen. Die Klagen müssen aufgrund der zu befürchtenden Wiederaufnahme des auf dem Regionalplan Westsachsen aufbauenden Raumordnungsverfahrens (ROV) zeitnah Anfang 2012 erfolgen."
Die beiden Bürgerinitiativen aus Taucha und Borsdorf sichern dabei den Bürgermeistern ihre tatkräftige Unterstützung bereits jetzt zu.
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