Prag zum Risikogebiet erklärt: Erleichterungen für Grenzpendler ab morgen
Für Personen, die aus einem Risikogebiet (gemäß Robert-Koch-Institut) nach Sachsen einreisen, gilt die Pflicht zur Testung, zur sofortigen häuslichen Absonderung und zur Meldung beim Gesundheitsamt am Wohn- bzw. Aufenthaltsort. Mit der Erklärung der tschechischen Hauptstadt Prag zum Risikogebiet unterliegen auch Grenzpendler, die sich beruflich zwischen Prag und Sachsen bewegen, diesen Regelungen.
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