Stellungnahme zu Äußerungen eines Polizeibeamten des Führungs- und Lagezentrums
Anlässlich einer gestrigen Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Leipzig wurden im Zuge der Beweiserhebung Mitschnitte des Polizeinotrufs bzw. der telefonischen Folgekommunikation gegenüber der Rettungsleitstelle abgespielt. Darin sind inadäquate Äußerungen eines Mitarbeiters des Führungs- und Lagezentrums festgehalten, welche die heutige prozessbezogene Berichterstattung bestimmen. Daher sieht sich die Polizeidirektion Leipzig zu einer Stellungnahme veranlasst.
































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