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Ein Anruf im Urlaub und eine frustrierte evangelische Kirche: Fall König schlicht "skandalös"

Michael Freitag
Lothar König, Jenas Jugendpfarrer
Lothar König, Jenas Jugendpfarrer
Bild: Jenapolis.de / Arne Petrich
So hat sich Ilse Junkermann ihre Rückkehr aus dem Urlaub sicher nicht vorgestellt. Statt die geregelten Amtsgeschäfte wieder aufzunehmen, fand die Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) ein dickes Überraschungsei vor, welches ihr die sächsischen Verfolgungsbehörden in Jena gelegt hatten, als sie gestern die Amtsstuben des Jugendpfarrers Lothar König durchstöberten. König selbst meldete sich derweil aus dem Urlaub zu Wort.

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Besonders stößt derzeit bei den Ermittlungen gegen den Jenaer Jugendpfarrer nun in Kirchenkreisen immer lauter ein einfacher Umstand auf. Wie auch Ärzte und Rechtsanwälte zählt die Seelsorge zu den gesetzlichen Schutzräumen. Eingerichtet, um diesen Berufsgruppen die Arbeit teils überhaupt zu ermöglichen, stellen diese auch eine Vertrauengarantie für Dritte dar. Eben diesen Schutz sieht die thüringische Landesbischöfin Ilse Junkermann durch die frühmorgendliche Durchsuchung in den Amtsräumen und die Mitnahme eines Computers und von Datenträgern eklatent verletzt.

"Die Durchsuchung des Dienstzimmers von Stadtjugendpfarrer König und die Beschlagnahmung von Datenträgern, die dienstliche und damit auch seelsorgerliche Belange betreffen können, ist skandalös. Es ist zentral für die Arbeit unserer Pfarrer, dass sich ihnen die Gläubigen und auch andere Menschen anvertrauen können, ohne die staatliche Kenntnisnahme befürchten zu müssen. Dieses Interesse ist verfassungsrechtlich geschützt. Die Religionsfreiheit und die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes verbieten es, dass Unterlagen im Zusammenhang mit seelsorgerlichen Informationen dem Staat zur Kenntnis gelangen oder auch nur gelangen können."

Nun steht also zu befürchten, dass neben der obskuren Art der Durchführung ohne vorherige Information an Behörden in Thüringen durch die sächsische Polizei, auch ein verfassungsrechtlicher Grundsatz mal eben mit einkassiert wurde.

Ein ernster Schalck - Jenas evangelischer Jugendpfarrer Lothar König aus dem Urlaub: Ob mit der kriminellen Vereinigung die Jugendgemeinde gemeint ist?
Ein ernster Schalck - Jenas evangelischer Jugendpfarrer Lothar König aus dem Urlaub: Ob mit der kriminellen Vereinigung die Jugendgemeinde gemeint ist?
Bild: Jenapolis.de / Arne Petrich

Die erboste Landesbischöfin weiter: "Die Mitnahme des im Dienstzimmer befindlichen Computers und weiterer Unterlagen lässt die staatliche Kenntnisnahme von seelsorgerlichen Daten befürchten und hat daher zumindest den dringenden Verdacht rechtswidrig zu sein. Wenn es möglich ist, so schnell das Seelsorge-Geheimnis zu gefährden, kann sich niemand mehr im seelsorgerlichen Gespräch sicher sein. Hier stellt sich für mich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Lothar König steht wie jeder Pfarrer in der Ausübung seines Dienstes unter dem Schutz und der Fürsorge der Kirche."

Das schien dem sächsischen Dreieck Staatsanwaltschaft - Gericht, Polizei und Innenministerium im CDU-regierten Ländle am gestrigen Morgen egal zu sein - man rief bei Jugendpfarrer Lothar König an und machte ihm eine Mitteilung.

"Als ich heute früh um Punkt 6 Uhr von einem Telefonanruf in Südtirol geweckt worden bin und mir mitgeteilt wurde, ich möchte die Wohnungstür zwecks Durchsuchung öffnen, ansonsten würden die vor der Tür stehenden Beamten sich gewaltsam Eintritt verschaffen, dachte ich noch an einen bösen Scherz. Doch den Beamten war nicht nach Scherzen zumute", so König noch am gestrigen Abend in einer ersten Stellungnahme zum Vorgang aus seinem Urlaub gerichtet an die Demonstranten in Jena.

Was man ihm in diesem Moment mitteilte liest sich aus Sicht des Seelsorgers so: "Sie hatten einen Auftrag. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mich nach Paragraph 129 Strafgesetzbuch. Es besteht der Vorwurf eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben." Letztlich kann er wohl froh sein, dass zumindest jemand die Tür im heimischen Jena öffnete - sonst hätte man diese auch noch eingetreten, wie schon am 19. Februar 2011 im "Roten Baum" in Dresden.

Zu dem Vorwurf einer kriminellen Vereinigung anzugehören scheint der Pfarrer sich derweil eine humoristische Sichtweise abringen zu können. "Ist damit die JG (Junge Gemeinde/Anm. d. Red.) gemeint? Wie in den 50er Jahren als dieser Vorwurf auch schon einmal erhoben wurden war und böse Folgen für die Betroffenen hatte. Sind wir dort wieder angelangt? Gott sei Dank Nein. Paragraph 129 ist weiterhin ein reiner Ermittlungsparagraph. Er versetzt Staatsanwaltschaften wie Polizei in die Lage rechtlich abgesichert alle technischen möglichen Maßnahmen gegegen verdächtige Personen durchzuführen insbesondere das Abhören von Telefon und die Installation von Wanzen. Verdeckte Ermittlungen nennt man das."

Laut Staatsanwaltschaft Dresden sei aus seinem Wagen heraus mit Sprechfunk die Menge dirigiert und zur gewalt aufgerufen worden. Ralf König ist in Jena Jugendpfarrer und nahm an den Gegenprotesten am 19. Februar 2011 in Dresden teil
Laut Staatsanwaltschaft Dresden sei aus seinem Wagen heraus mit Sprechfunk die Menge dirigiert und zur gewalt aufgerufen worden. Ralf König ist in Jena Jugendpfarrer und nahm an den Gegenprotesten am 19. Februar 2011 in Dresden teil
Bild: Jenapolis.de / Arne Petrich

Weniger humorvoll hingegen sieht jedoch eine weitere hochrangige Kirchenvertreterin in Thüringen die Sache. Die Präsidentin des Landeskirchenamtes, Brigitte Andrae, hebt insbesondere den gravierenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Kirche hervor.

Sie erklärte: "Kirchliche Räume wurden ohne Vorinformation oder wenigstens Information des Dienstherrn durchsucht. Die kirchlich Verantwortlichen wurden nicht von den Behörden informiert. Es ist nicht zu erkennen, dass unmittelbare Gefahr in Verzug bestand. Kirchlichen Vertretern wurde der Zutritt verwehrt. Für höchst bedenklich halte ich die Missachtung des besonderen Vertrauensschutzes, den kirchliche Räume und Amtsträger sowie Menschen, die diese aufsuchen, nach unserer Verfassung genießen. Es ist für mich nach dem jetzigen Informationsstand nicht zu erkennen, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft diesen Vertrauensschutz im Blick hatten. So stellen wir die Frage: Wie können die Verantwortlichen ausschließen, dass durch die gestrige Aktion die Rechte Dritter verletzt wurden und werden? Als Landeskirche protestieren wir gegen diese Vorgehensweise und fordern eine Klärung dieser Fragen."

Für Landesbischöfin wie Präsidentin stehe im weiteren außer Frage, dass die Polizei ihrer Ermittlungspflicht nachzukommen hat. Gewalt sei von keiner Seite aus zu rechtfertigen. Gerade deshalb sei in besonderer Weise abzuwägen, wie die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit geschützt werden können. Menschen sollen nicht abgeschreckt, vielmehr ermutigt werden, diese als grundlegende demokratische Rechte wahrzunehmen.

Das scheint die Polizei zumindest bei dem Jenaer Pfarrer nicht geschafft zu haben. Der lässt aus dem Urlaub übermitteln: "Es geht nicht mehr um eine einzelne Person, es geht um das Grundverständnis einer freiheitlichen Gesellschaft. Die nicht allein von Nazis, sondern von höchst offiziellen Stellen bedroht ist. Dagegen richtet sich Euer und unser Protest. Gegen die Diffamierung von Antifas und allen die sich für eine solch freie und offene Gesellschaft einsetzen. Danke für Eure Geduld und Grüße von der Wanderschaft Lothar."

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