Gegenproteste und NPD-Kundgebung am Leipziger Völkerschlachtdenkmal untersagt - Bericht von der Pressekonferenz & Stimmen aus Politik & Gesellschaft
Matthias Weidemann & Michael Freitag
17.08.2011
Leipzigs Polizepräsident Horst Wawrzynski und Leipzigs Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal bei der heutigen Pressekonferenz
Foto: Matthias Weidemann
Mit der soeben zu Ende gegangenen Pressekonferenz im Leipziger Rathaus ist es nun Gewissheit. Die Stadt Leipzig, die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt haben sich entschieden, das Gelände um die anberaumte NPD-Kundgebung weiträumig abzusperren. Und somit keine Gegenproteste in Hör- und Sichtweite zu erlauben. Die NPD-Kundgebung soll nach jetzigem Stand ebenfalls untersagt werden.
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Es der polizeiliche Notstand, welcher es laut Leipziger Polizeipräsident Horst Wawrzynski nötig mache, diese angemeldeten Gegendemonstrationen und Kundgebungen am kommenden Samstag, den 20. August 2011 im unmittelbaren Umfeld des Leipziger Völkerschlachtdenkmals zu untersagen. So seien weit weniger Polizeibeamte verfügbar, als noch bei den letzten Aufmarschversuchen seitens rechter Kräfte in Leipzig.
Man habe auch keinen Zugriff auf ein angemessenes Kontingent an Bundesbeamte, da sich neben dem Spielbetrieb der Bundesliga weitere Brennpunkte in Deutschland ergeben hätten. So unter anderem das Schanzenfest in Hamburg und weitere Einsatznotwendigkeiten in Stuttgart rings um die Auseinandersetzung um den dortigen Bahnhofsneubau.
Weshalb auch die NPD-Kundgebung untersagt wurde.
Die Mitteilung der Stadt zur Untersagung
In der Mitteilung der Stadt heißt es in Form einer offiziellen Begründung dazu: "Am heutigen Tag wurden alle bislang im Zusammenhang mit der NPD-Demo für den 19. und 20. August angemeldeten Veranstaltungen von der Stadt Leipzig als zuständiger Versammlungsbehörde untersagt. Dies betrifft sowohl die vom NPD Landesverband Sachsen unter dem Motto „Völker zur Freiheit – Nein zur EU-Diktatur!“ angemeldete Kundgebung auf dem Vorplatz des Völkerschlachtdenkmals als auch die verschiedenen geplanten Gegenveranstaltungen in Leipzig."
Und weiter: „Nach der aktuell vorliegenden Gefahrenprognose für den 19. und 20. August und unter Berücksichtigung der nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte schätzt die Polizei ein, dass bei Durchführung der Kundgebung und Veranstaltungen eine erhebliche Gefahr für die Ordnung und Sicherheit in Leipzig bestehen würde. Diese polizeiliche Gefahrenprognose muss sich die Stadt Leipzig zu eigen machen, da letztendlich nur die Polizei eine Bewertung der gesamten Gefährdungslage in Zusammenhang mit der betreffenden Örtlichkeiten und der verfügbaren Polizeikräfte vornehmen kann“, begründete Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal die Entscheidung zur Untersagung.
Erstaunliche Wendung vor den Augen der versammelten Presse am heutigen Tag im Leipziger Rathaus: Reicht die Erklärung eines "Notstandes", um Demonstrationen zu untersagen?
Foto: Matthias Weidemann
Die Pressekonferenz ab 16 Uhr
Eröffnet hatte Leipzigs Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal das Zusammenkommen im Leipziger Rathaus mit den Worten: „Es ist ein unerfreulicher Anlass, der uns hier zusammenführt. Nämlich die Kundgebung der Neonazis. Die Stadt als zuständige Versammlungsbehörde hat am heutigen Tag alle im Zusammenhang mit der NPD-Demo für Freitag und Samstag angemeldeten Veranstaltungen untersagt. Dies betrifft auch die angemeldeten Gegen-Kundgebungen.“
Damit war es heraus, was nun relativ sicher zu gerichtlichen Vorgängen führen wird. Denn mit einer ähnlichen Begründung war die Stadt Leipzig bereits am 16. Oktober 2010 zumindest gegen die als Dreifachmarsch angekündigten Naziaufzüge vorgegangen und hatte erreicht, dass diese in einer Standveranstaltung am Leipziger Hauptbahnhof endeten und dort als stationäre Kundgebung ein eher jammervolles Bild abgaben.
Diesmal jedoch geht man einen Schritt weiter, der durchaus die Gerichte bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht beschäftigen könnte, sollte die anmeldende NPD den Gang wagen.
Polizeipräsident Horst Wawrzynski zur Begründung der Entscheidung bei der heutigen Pressekonferenz kurz nach 16 Uhr: „Wir haben wirklich im gesamten Bundesgebiet nach Einsatzkräften angefragt, können aber gerade mal 50 Prozent stellen. Ich kann so nicht guten Gewissens einer Kundgebung zustimmen. Das hat mit vielen Veranstaltungen zu tun, die hier wie auch bundesweit stattfinden. Das Schutzbedürfnis hier ist einfach zu hoch. Wir haben sechs Veranstaltungszenarien durchgespielt und geprüft und keines hat sich als ausreichend erwiesen. Sollte das Oberverwaltungsgericht unserer Auffassung nicht folgen, sage ich schon jetzt voraus, dass es Verletzte sowohl bei der Polizei, bei den Kundgebungsteilnehmern als auch bei Dritten geben wird. Ich bin dennoch zuversichtlich, dass man unserer Argumentation folgt, weil die Anzahl der Einsatzkräfte einfach zu gering ist.“
Erwarten eine Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen. 2010 war dieses den Argumenten der Stadt Leipzig gefolgt.
Foto: Matthias Weidemann
Der Polizeipräsident befürchtet darüber hinaus auch, dass die rechten Kräfte stark vertreten sein würden und begründete dies mit der zahlreich angekündigten Promischar aus der braunen Ecke: „Es haben sich einige Größen aus der rechten Szene angesagt, Bands, Liedermacher wie auch Redner, die für die Neonazis große Anziehungskraft haben. Wir rechnen im schlimmsten Fall mit sogar 2.000 Teilnehmern aus dem rechten Umfeld, wovon ich mindestens zehn bis 20 Prozent als absolut gewaltbereit einschätze.“
In diesem Zusammenhang bedauerte der Polizeipräsident, dass man nicht mehr das sächsische Versammlungsgesetz anwenden könne, nach dem eine Demo vor dem Völkerschlachtdenkmal verboten gewesen wäre. Horst Wawrzynski: „Dieses Gesetz wurde ja zurück gezogen und wird jetzt überarbeitet. Also müssen wir uns an das Versammlungsgesetz des Bundes halten, was eine Kundgebung vor dem Denkmal leider erlaubt. Wie auch immer, dem zu erwartenden Urteil haben wir uns zu beugen. Ich rechne mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in letzter Sekunde.“
Die ersten Stimmen aus der Politik zeigen bereits eine Stunde nach Bekanntgabe der Entscheidung der Stadt Leipzig ein gespaltenes Bild zur vollständigen Untersagung. So reagieren der Landtagsabgeordnete Miro Jennerjahn und die Bundestagsabgeordnete Monika Lazar (beide Leipzig, Bündnis 90 / Die Grünen) vor allem auf die Untersagungen der Gegendemonstrationen zur NPD-Kundgebung mit Unverständis: "Die Entscheidung der Stadt Leipzig ist nicht nachvollziehbar. Damit wird friedlicher Protest gegen Nazis verhindert und von vornherein verboten. Das Demonstrationsrecht, ein hohes demokratisches Gut, wird mit Füßen getreten."
Und gehen offensichtlich nach wie vor davon aus, dass sich am Samstag am Leipziger Völkerschlachtdenkmal dennoch etwas tun wird. "Wir hoffen, dass am Samstag trotzdem viele Demokraten ihrem Unmut gegen die Nazis friedlich Ausdruck verleihen." teilen die beiden Grünenpolitiker zur Stunde mit.
Denn bis zum 20. August rechnen offenbar nicht nur sie noch mit diversen rechtlichen Auseinandersetzungen rings um das Thema Demonstrationsrechte und Untersagungen aus Sicherheitsgründen. Das Bündnis "Leipzig nimmt Platz" berät zur Zeit ihr weiteres Vorgehen vorerst intern und möchte sich noch im Laufe des heutigen Abends äußern.
Update 18:50 Uhr
Die NPD Sachsen meldet unterdessen, gegen die Untersagung der Stadt Leipzig gerichtlich vorzugehen. Dabei spricht sie von "fadenscheinigen Begründung eines polizeilichen Notstandes" seitens Leipzigs und teilt mit, dass sie unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Untersagung begonnen hat, juristische Schritte zur "Durchsetzung der Versammlungsfreiheit" einzuleiten.
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