Bestell-Button muss eindeutig beschriftet sein
Ein Verbraucher stößt online auf die Werbung für eine Gratis-Zeitschrift zum Deutschlernen und klickt auf „Jetzt bestellen“. Erst durch Mahnungen und ein Inkasso-Schreiben bemerkt er schließlich, dass seine Bestellung automatisch in ein kostenpflichtiges Abo übergegangen ist. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat den verantwortlichen Zeitschriftenverlag nun erfolgreich abgemahnt, weil die Beschriftung des Bestell-Buttons nicht eindeutig auf die anfallenden Kosten hingewiesen hat.








































































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