Schutzmasken-Gebot für die sächsische Polizei
Dem Beschluss der Sächsischen Staatsregierung, dass ab dem 20. April 2020 im Freistaat Sachsen im öffentlichen Nahverkehr sowie im Einzelhandel eine entsprechende Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist, wird auch die sächsische Polizei bei ihrer täglichen Arbeit – wo immer es möglich ist – Rechnung tragen.
Aktuelle Kommentare