Mieterverein Leipzig klärt auf: Welche Rechte gelten auf Balkon und Terrasse?
In den Sommermonaten zieht es die Menschen regelmäßig nach draußen. Werden die Tage länger und wärmer, sind Balkon und Terrasse in Dauernutzung und werden, neben der Wohnung, zu einem zweiten Wohlfühlbereich. Auch auf Grillen wollen viele nicht verzichten und kommen ihrem Hobby gern mit Familie und Freunden nach. Doch wie verhält es sich rechtlich mit der Nutzung der Außenflächen und wie lange dürfen gesellige Abende in der Regel stattfinden? Der Mieterverein Leipzig klärt auf.
Aktuelle Kommentare