René Hobusch (FDP) zum Mietendeckelurteil: Verfassungswidrig mit Ansage
Als „verfassungswidrig mit Ansage“ bezeichnet der Leipziger FDP-Bundestagskandidat René Hobusch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Mietendeckel. Die Richter in Karlsruhe hatten entschieden, dass das durch den Senat aus SPD, Grünen und Linke in der Hauptstadt erlassene Gesetz nicht in die Zuständigkeit des Landes Berlin fällt und daher verfassungswidrig ist.










































































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