Verbeamtung: Ärztliche Untersuchungen können starten
Lehrkräfte, die einen Antrag auf Verbeamtung gestellt haben, können sich ab dem 1. Oktober ärztlich untersuchen lassen. Während die gesundheitliche Eignungsfeststellung bislang nur Amtsärzten und Polizeiärzten vorbehalten war, können nun auch die rund 2700 Hausärzte in Sachsen die ärztlichen Zeugnisse ausstellen.










































































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