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Wie viel zahlen Verbraucher für Netzentgelte? – Staatlich verordnete Umlagen führen zu Strompreiserhöhungen

Bereits im Dezember 2011 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Festlegung zur Umlage der Stromnetzentgelte nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Damit werden stromintensive Unternehmen mit einer Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 Stunden jährlich und einer Stromabnahme von mehr als zehn Millionen Gigawattstunden (GWh) grundsätzlich von den Netzentgelten befreit.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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