Wie viel zahlen Verbraucher für Netzentgelte? – Staatlich verordnete Umlagen führen zu Strompreiserhöhungen
Bereits im Dezember 2011 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Festlegung zur Umlage der Stromnetzentgelte nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Damit werden stromintensive Unternehmen mit einer Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 Stunden jährlich und einer Stromabnahme von mehr als zehn Millionen Gigawattstunden (GWh) grundsätzlich von den Netzentgelten befreit.













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