Außengastronomie auf Wegen und Plätzen muss beantragt werden
Sondernutzungen für eine eventuell mögliche Außengastronomie auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Rahmen der Lockerungen nach Sächsischer Corona-Schutzverordnung sind vor der beabsichtigten Inanspruchnahme zu beantragen. Darauf weist das Ordnungsamt hin. Für die Beantragung ist das Formular, welches auf www.leipzig.de/formulare (Suchwort „Sondernutzung“) hinterlegt ist, zu verwenden. Dieses kann gern per E-Mail an gewerbebehoerde@leipzig.de gesendet werden.



















































































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