Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke müssen registriert werden
Wer ältere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke oder Notstromaggregate nicht bis zum 31. Januar 2021 ins Marktstammdatenregister eingetragen hat, riskiert Bußgelder und die Einspeisevergütung. Seit Anfang 2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) für alle stromerzeugenden Anlagen online.




































































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