Darknet schützt vor Strafe nicht: Staatsanwaltschaft Dresden klagt Drogenhändler an
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 35-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Pirna – Schöffengericht – u. a. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen und vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in sechs Fällen erhoben.





































































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