Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches
Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 5. September 2017 den Entwurf für ein Änderungsgesetz zum Sächsischen Ausführungsgesetz zu den Sozialgesetzbüchern und dessen Einbringung in den Landtag beschlossen. Damit erhalten die Kommunen mehr Geld vom Bund und werden bei den Kosten für die Unterkunft von anerkannten Asyl- und Schutzberechtigten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende entlastet. Der heutige Kabinettsbeschluss ist notwendig, damit die vom Bund bereits gesetzlich geregelte Entlastung der Kommunen auch in Sachsen wirksam werden kann.






































































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