Fluglärm über Leipzig: Eine Zuarbeit fürs Bundesverwaltungsgericht und zwei Bürgeranfragen
Am 3. und 4. Juli hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Planfeststellungsbeschluss "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld" verhandelt. Am 31. Juli will er sein Urteil verkünden. Und das könnte nicht nur für den Flughafen Berlin-Schönefeld Folgen haben, sondern auch für den Leipziger. Denn in Berlin wird deutlich, dass die Gesetzgebung den betroffenen Bürger eklatant ausschließen, wenn es um Entscheidungen über künftigen Fluglärm geht.












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