Der Warnstreik, eine Form des Arbeitskampfes, hat eine lange Geschichte, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Historisch gesehen diente er als Mittel für Arbeitnehmer, ihre Forderungen an Arbeitgeber zu kommunizieren und für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Der Warnstreik ist ein Instrument, das Gewerkschaften einsetzen, um Druck auf Arbeitgeber auszuüben, wenn Verhandlungen über Arbeitsbedingungen oder Löhne festgefahren sind.
Insgesamt ist der Warnstreik ein mächtiges Instrument, das die Balance zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern beeinflussen kann, und er bleibt ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts und der Verhandlungsdynamik weltweit.
Gemeinsame Streikkundgebung im Verdi-Warnstreik am 14.11.23 in der Peterskirche Leipzig. Foto: Jan Kaefer
Organisation und Ziele
Gewerkschaften (wie z. B. die IG Metall und Ver.di) spielen eine Schlüsselrolle bei der Organisation von Warnstreiks. Diese Organisationen vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und verhandeln mit Arbeitgebern über Löhne, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen. Der Warnstreik wird als letztes Mittel eingesetzt, um die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer zu stärken. Die Ziele können von Branche zu Branche variieren und reichen von Lohnerhöhungen über verbesserte Arbeitsbedingungen bis hin zu sozialen Rechten.
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Maßnahmen und Bedingungen
Ein Warnstreik ist eine zeitlich begrenzte Arbeitsniederlegung, die dazu dient, Druck auf die Arbeitgeber auszuüben, ohne die Produktion oder Dienstleistungen erheblich zu beeinträchtigen. Dabei werden oft symbolische Aktionen wie Kundgebungen oder Demonstrationen durchgeführt, um Unterstützung zu gewinnen und die Öffentlichkeit auf die Anliegen aufmerksam zu machen.
Ein Warnstreik darf nicht willkürlich durchgeführt werden. Gewerkschaften müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen, bevor sie zu dieser Maßnahme greifen können. In den meisten Ländern müssen sie zuvor offizielle Verhandlungen versucht haben, bevor ein Warnstreik legal ist. Die Einhaltung dieser Regeln ist entscheidend, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und gleichzeitig einen geordneten Arbeitskampf zu ermöglichen.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage für einen Warnstreik ist durch das deutsche Arbeitsrecht abgedeckt:
Das Tarifvertragsrecht ist ein zentrales Element des deutschen Arbeitsrechts. Gewerkschaften und Arbeitgeber können Tarifverträge abschließen, die die Bedingungen für Arbeitnehmer regeln. Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten über die Einhaltung oder Änderung eines Tarifvertrags kommt, kann ein Warnstreik als legitimes Mittel des Arbeitskampfes angewendet werden.
Die Koalitionsfreiheit ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht in Deutschland. Sie gewährt Gewerkschaften das Recht, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten, Tarifverträge auszuhandeln und im Bedarfsfall Arbeitskampfmaßnahmen, wie Warnstreiks, zu ergreifen.
Das Arbeitskampfrecht regelt die Rahmenbedingungen für Streiks und andere Arbeitskampfmaßnahmen. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Arbeitsniederlegungen zulässig sind und welche Regeln dabei zu beachten sind, um die Rechte der Beteiligten zu wahren.
Während der Laufzeit von Tarifverträgen besteht üblicherweise eine Friedenspflicht, die Arbeitskampfmaßnahmen einschränkt. Bevor ein Warnstreik durchgeführt werden kann, müssen oft Schlichtungsverfahren durchlaufen werden, um eine Einigung zu erzielen. Scheitert die Schlichtung, können die Gewerkschaften zu einem Warnstreik aufrufen.
Einleitungstext veröffentlicht am: 20.11.2023
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Auch am heutigen Freitag rief die Gewerkschaft ver.di zu Warnstreiks auf: Zahlreiche Beschäftigte im öffentlichen Dienst, beispielsweise in Kitas, bei der Stadtreinigung und in Sparkassen-Filialen legten seit morgens in Sachsen die Arbeit nieder. Außerdem: An der Technischen Universität Dresden wurde am Vormittag das Buch „Sachsen – eine Hochburg des Rechtsextremismus?“ vorgestellt. Ministerpräsident Kretschmer warnte vor dem „drängenden Problem“. Die L-IZ fasst zusammen, was am Freitag, den 16.Oktober 2020, in Leipzig und Sachsen wichtig war.
Der Großteil der Leipziger war am heutigen Donnerstag wohl vor allem mit einem Thema beschäftigt: dem Streik der Mitarbeiter/-innen der Verkehrsbetriebe. Mit dem Beginn der Frühschicht lagen Straßenbahnen und Busse lahm. Die Gewerkschaft ver.di hatte zum Warnstreik in ganz Sachsen aufgerufen, der sich bis in die Abendstunden zog. Außerdem: Sachsen Reisende werden in Sachsen wieder uneingeschränkt beherbergt und Unbekannte richteten Schäden und Verwüstung am Imbiss „Willsons“ am Connewitzer Kreuz an. Die L-IZ fasst zusammen, was am Donnerstag, den 15. Oktober 2020, in Leipzig und Sachsen wichtig war.
Die Zeichen stehen auf Streik: Seit Dienstag, dem 22. September, streiken in ganz Deutschland Beschäftigte des öffentlichen Diensts. Das betrifft unter anderem das Personal in Kliniken, Kitas, in der Pflege oder im öffentlichen Nahverkehr. Hintergrund der Arbeitsniederlegung war der für die Gewerkschaft ver.di enttäuschende Ausgang der zweiten Tarifverhandlungsrunde in Potsdam. „Von Respekt und Anerkennung gegenüber den Beschäftigten war nichts zu spüren“, sagte ver.di-Chef Frank Werneke nach Ende der zweitägigen Verhandlung am vergangenen Wochenende. Nun könne allein mit guter Unterstützung, „das heißt mit wirklich vielen Warnstreiks in den nächsten Wochen“, die Chance bestehen, am dritten Verhandlungstermin zu einem angemessenen Ergebnis zu kommen, so Werneke.
Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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