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Überfall in Brandis auf Roter Stern Leipzig: Grimmaer Gerichtsverhandlung ergibt Bewährungsstrafen für drei Mittäter

Patrick Limbach
Amtsgericht Grimma: Nach dem Überfall vom 24. Oktober 2009 standen nun drei weitere Männer vor Gericht.
Amtsgericht Grimma: Nach dem Überfall vom 24. Oktober 2009 standen nun drei weitere Männer vor Gericht.
Foto: Patrick Limbach
Lange ist es her: Am 24. Oktober 2009 griffen in Brandis rund 50 Hooligans Fans des Roten Stern Leipzig an. Die Connewitzer waren ins Muldental gereist, um die Bezirksklassepartie ihrer Kicker gegen den FSV Brandis zu besuchen. Kurz nach Anpfiff stürmten die Angreifer, welche sich teils in der Neonazi-Szene aufhielten, mit Holzlatten und Metallstangen bewaffnet auf die Anhänger des Leipziger Clubs.

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Die Bilanz: Vier Verletzte, einer verlor sein Augenlicht auf einem Auge. Weil ein aufmerksamer Fotograf das Geschehen dokumentierte, konnten die Täter identifiziert werden. Fünf von ihnen wurden bereits von Leipziger Gerichten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Am Donnerstag mussten sich erstmal drei Männer vor dem Amtsgericht Grimma verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte ihnen gefährliche sowie schwere Körperverletzung zur Last. Nach einem längeren Rechtsgespräch einigten sich die Prozessbeteiligten auf einen Deal: Die Angeklagten durften mit Bewährungsstrafen rechnen, wenn sie sich geständig im Sinne der Anklage zeigen würden. Für Michael W. ein Geschenk des Himmels.

Mit drei Geständnissen sah das Gericht heute Bewährungsstrafen für angemessen an.
Mit drei Geständnissen sah das Gericht heute Bewährungsstrafen für angemessen an.
Foto: Patrick Limbach
Auf Fotos ist zu sehen, wie der Mann mittleren Alters vermummt und mit einem Zahnschutz im Mund eine Metallstange in Richtung Roter-Stern-Fans wirft. Das Geständnis fällt kurz aus. Sein Verteidiger Ingo Stolzenburg erklärte, dass sein Mandant die Vorwürfe einräume. Weitergehende Fragen zu Tat und persönlichen Verhältnissen wollte der Angeklagte nicht beantworten.

Seine Mitangeklagten Stephan R. und Ronny R. zeigten sich gesprächsfreudiger. Beide äußerten sich ausgiebig zu ihren Lebensumständen. Ersterer ließ sich nach seinen Ausführungen von der Masse mitreißen. Als der Angriff begann, lief er mit aufs Spielfeld. Das er selbst Personen angegriffen hat, lässt sich nicht beweisen. Das ist aber auch nicht nötig, denn seine fehlende Distanzierung vom Geschehen genügt bereits für eine Verurteilung als Mittäter. "Der Mensch ist ein Herdentier und die Masse ist hirnlos", kommentiert Richterin Sigrid Haubold sein Geständnis.

Über die Hintergründe der Tat gaben jedoch auch Ronny R.'s Einlassungen wenig Auskunft. Sein Verteidiger Kai Müller erklärte, er sei von einem Freund über das Spiel informiert worden. Dessen Name sparte er aus. Sein Mandant sei im Tumult dabei gewesen, aber hätte selbst niemanden verletzt. "Es tut ihm Leid, dass die dort angegriffenen Menschen zu Schaden gekommen sind", entschuldigt sich der Rechtsanwalt stellvertretend für seinen Mandanten bei den drei Nebenklägern und den Anhängern des Roten Sterns auf den Besucherplätzen.

Zwei der drei Angeklagten. Sie standen heute hoffentlich das letzte Mal vor Gericht und kamen mit einem blauen Auge davon.
Zwei der drei Angeklagten. Sie standen heute hoffentlich das letzte Mal vor Gericht und kamen mit einem blauen Auge davon.
Foto: Patrick Limbach
Richterin Haubold gab sich mit den dürftigen Geständnissen zufrieden. Die vorgeladenen Zeugen brauchten nicht gehört werden. Ihre polizeilichen Aussagen, die die Beteiligten während einer Sitzungspause im Selbstleseverfahren studieren konnten, genügten zur Urteilsfindung. Der Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten sei zu verdanken, dass sich der Ungeist von Brandis nicht entfalten konnte, betonte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Die Einlassungen der Angeklagten befand er für "mehr als dürftig." Michael W. sei aufgrund seines Auftretens für ihn ein klassischer Mittäter, der an den Stellschrauben des Geschehens beteiligt gewesen sei.

Anders verhalte es sich bei seinen Mitangeklagten. Die klare Zuordnung ihrer Tatbeiträge sei nicht möglich. Aber sie seien Mitglieder "einer aggressiv vorgehenden Einheit" gewesen. Es sei asozial, ein Fußballspiel aufmischen zu wollen, an dem Jemand teilnimmt, dessen politische Meinung man nicht teile, gerade wenn wie in Brandis Frauen und Kinder anwesend und die Folgen unabsehbar gewesen seien.

Für die Angeklagten beantragte er wie abgesprochen Bewährungsstrafen: Für Michael W. zwei Jahre, für Ronny R. 18 und für Stephan R. 16 Monate. Wunschgemäß folgte Richterin Haubold seinen Forderungen. Zudem müssen alle Angeklagten gemeinnützige Arbeit leisten, an einen der Geschädigten jeweils 250 Euro zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.


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