Geändertes Urheberrecht – Rechte von Menschen, die Gedrucktes nicht lesen können, werden gestärkt
Am 1. Januar trat eine Änderung des deutschen Urheberrechtsgesetzes in Kraft, die die Situation für Menschen, die blind sind oder mit einer Seh- oder Lesebehinderung leben, deutlich verbessert. „Es freut uns, dass damit die Arbeit der Deutschen Zentralbücherei für Blinde (DZB) eine gestärkte Grundlage hat, die Menschen hilft, Zugang zu Literatur zu finden. Das möchte ich zum morgigen Welt-Braille-Tag passend unterstreichen.“, so Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin im zuständigen Sächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK).
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