Staatsregierung bringt Gesetzentwurf für Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft in den Landtag ein
Ein Gesetzentwurf der Sächsischen Staatsregierung, der den Vollzug von Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft im Freistaat dauerhaft regeln soll, wird nun in den Landtag eingebracht. Zuvor erfolgte die Anhörung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. Insbesondere Anregungen des Sächsischen Ausländer- und des Datenschutzbeauftragten sowie der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche wurden in den heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf aufgenommen. Sie betrafen beispielsweise die Beachtung des Kindeswohls Minderjähriger, den Verzicht auf Aufzeichnung der Videoüberwachung im besonders gesicherten Unterbringungsraum, die angemessene Unterbringung und die Zulassung von freien Seelsorgehelfern.




























































Aktuelle Kommentare