Hochwasser-Soforthilfe des Freistaates für Kommunen ist verteilt
Der Freistaat Sachsen stattet die vom Junihochwasser 2013 betroffenen Landkreise und Kreisfreien Städte mit Finanzmitteln bei einer ersten Beseitigung von Hochwasserschäden aus. Die Landesdirektion Sachsen hat dazu am 7. Juni 2013 Zuwendungsbescheide für eine kommunale Soforthilfepauschale an die zehn Landkreise und die drei kreisfreien Städte des Freistaates erlassen.
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