Sächsisches Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform im Landtag beschlossen
Der Sächsische Landtag hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Sächsische Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform verabschiedet. Den Entwurf hatte die Staatsregierung vergangenen Herbst in den Landtag eingebracht. Im Freistaat wird künftig zwischen den Nutzungsarten der Grundstücke bei der Bemessung der Steuermesszahl differenziert, sodass für Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,36 Promille und für Geschäftsgrundstücke 0,72 Promille angesetzt werden.

















































































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