Ladeinfrastruktur für Wohngebäude: Online-Informationstermin zu rechtlichen Änderungen und neuer Förderung
Für die Errichtung von Ladeinfrastruktur in oder an Wohngebäuden ändert sich die Rechtslage, eine Anpassung des Wohneigentumsrechts sowie des BGB/Mietrechts ist beschlossen und soll am 01.12.2020 in Kraft treten. Die Änderungen des Mietrechts können sich auch auf gewerbliche Mieter auswirken.

































































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