Einsprüche gegen Zinsfestsetzungen der Finanzämter bleiben erfolglos
Wer bei seinem Finanzamt Einspruch gegen die Zinsfestsetzungen eingelegt hat und diesen damit begründete, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in Höhe von 0,5 % pro vollem Monat (§ 233a i. V. m. § 238 Absatz 1 Satz 1 AO) gegen das Grundgesetz verstoße, dem bleibt der Erfolg verwehrt, soweit Verzinsungszeiträume vor dem 1. Januar 2019 betroffen sind.










































































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