Geflügelpest: Stallpflicht in Risikogebieten wird aufgehoben
Seit Anfang Januar 2021 galt im Landkreis Leipzig für Geflügel (außer Laufvögeln) eine Stallpflicht, wenn die Tiere in einer Entfernung von 500 m oder weniger zu den Risikogebieten gehalten werden und/oder sich die Geflügelbestände sich auf dem Gebiet bestimmter Ortslagen mit hoher Geflügeldichte befinden. Die Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht vom 05.01.2021 war aufgrund zweier Geflügelpestfälle durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt erlassen worden.















































































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