Ministerpräsident Michael Kretschmer begrüßt Entlastung der neuen Länder bei DDR-Zusatzrenten
Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung der neuen Kostenverteilung für die DDR-Zusatzrenten zugestimmt. Für Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR (AAÜG) plant der Bund seinen Anteil von derzeit 40 Prozent ab dem 1. Januar 2021 auf 50 Prozent aufzustocken.









































































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