Kommentar: Bemerkenswerte Prioritäten beim Verfassungsschutz Sachsen
LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug aus Ausgabe 43Und wieder knapp vorbei: Auch im dritten Jahr des Bestehens ist es Pegida nicht gelungen, als „extremistische Organisation“ in den Verfassungsschutzbericht des Freistaates Sachsen von 2016 aufgenommen zu werden. Aber für eine Erwähnung reichte es schon mal. Die Volksbewegung des Intensivstraftäters Lutz Bachmann sei kein „Beobachtungsobjekt“, da „in der Gesamtschau keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung vorliegen“, heißt es im aktuellen Bericht.

























































































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