Läden dürfen in Dresden am 2. und 4. Adventssonntag nur in der Alt- und Neustadt geöffnet werden
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat auf den Normenkontrollantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hin entschieden, dass die Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Dresden am zweiten und vierten Adventssonntag anlässlich des Striezelmarkts und weiterer Weihnachtsmärkte nur in den Stadtbezirken Altstadt und Neustadt geöffnet sein dürfen.















































































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