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Eine Tat "von äußerster Aggressivität und Brutalität": Wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt

Patrick Limbach
Lange ist es her: In den frühen Morgenstunden des 6. Mai 2007 attackierten laut Anklageschrift gegen 2 Uhr mehrere Personen am Kulkwitzer See im Stadtteil Grünau vier Besucher des Jugendzentrums "Bunte Platte". Während einer losprügelte, sicherten seine Kameraden den Tatort ab.

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Sie beleidigten die übrigen Anwesenden und hinderten sie daran, ihrem Freund zu Hilfe zu eilen. Der Schläger ging bei der Tat brutal vor. Sein Opfer verlor bei dem Übergriff einen Eckzahn. Als zwei seiner Begleiter versuchten, ihm zu helfen, schlug der Angreifer abermals zu. Die mutmaßlichen Täter hatten vor der Tat eine Veranstaltung in der Gaststätte "Seeblick" besucht. Da der Schläger, im Gegensatz zu seinen Begleitern, während der Tat nicht vermummt gewesen ist, gelang es seinen Opfern, ihn zu identifizieren. Emanuel B. war ihnen durch auffällig große Piercings in beiden Ohren sowie weiterem Körperschmuck im Gesicht in Erinnerung geblieben. Der heute 27-jährige wurde für die Tat in einem früheren Verfahren bereits rechtskräftig verurteilt.

Gestern mussten sich nun zwei mutmaßliche Mittäter vor dem Amtsgericht Leipzig verantworten. Einer von ihnen: Istvan Repaczki. Der ehemalige NPD-Stadtratskandidat ist seit mehreren Jahren ein führender Kopf der Leipziger Neonazi-Szene. Repaczkis Szene-Zugehörigkeit sowie der Umstand, dass sich Anhänger und Besucher der "Bunten Platte" als antirassistisch verstehen, legte zumindest die Vermutung nahe, dass die Tat politisch motiviert gewesen sein könnte. In der Hauptverhandlung wurde dieser Aspekt nicht näher beleuchtet. Repaczki und sein Mitangeklagter Stefan N. schwiegen zu den Tatvorwürfen. Auf die Frage nach seinen Hobbies antwortete der 22 Jahre alte Familienvater, der für die sächsische NPD-Landtagsfraktion als Grafiker arbeitet, er würde Sport treiben, "Fußball, Fahrradfahren und so weiter." Direkte Fragen nach seinem politischen Engagement wies sein Leipziger Verteidiger Arndt Hohnstädter zurück, da sie nicht im Einklang mit Artikel 3 des Grundgesetzes stünden ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."). Auch die geladenen Betroffenen versuchten in ihren Aussagen nicht, den Übergriff in einen politischen Zusammenhang zu rücken. So antwortete der Hauptgeschädigte Marco F. auf die Frage nach einem möglichen Grund für die tätliche Auseinandersetzung ganz lapidar: "Weil man sich nicht leiden kann."

Leipziger Amtsgericht
Leipziger Amtsgericht

In dem Prozess drehte sich alles um die Frage, ob Repaczki und Stefan N. zu der Personengruppe gehörten, die Emanuel B. bei der Tatausübung begünstigte. Das gestaltete sich schwierig, da sich meisten Betroffenen angesichts der Zeitspanne von fast drei Jahren zwischen Tat und Verhandlung nicht mehr konkret an den Ablauf des Abends erinnern konnten. Allerdings reichte es, um durch mehrere Zeugenaussagen den Tathergang zu rekonstruieren. Als damals herbeigerufene Polizeibeamte am Kulkwitzer See eintrafen, gelang es den Betroffenen noch vor Ort, drei mutmaßliche Angreifer wiederzuerkennen, die sich gerade auf dem Heimweg gemacht hatten. Die Beamten stellten ihre Personalien fest. Neben den beiden Angeklagten befand sich in diesem Grüppchen der Leipziger Tommy H. Gegen ihn wird voraussichtlich in einem separaten Prozess verhandelt werden. Wohl um sich darauf vorzubereiten, verfolgte er gestern das Geschehen zeitweilig von den Besucherplätzen aus.

Einzig Emanuel B. präsentierte dem Gericht eine ganz eigene Version des Geschehens. Er habe den Abend wie so oft in der Gaststätte "Seeblick" verbracht, wo er einige alkoholische Getränke konsumiert habe. Als in der Kneipe jemand meinte, in der "Bunten Platte" sei jemand, der einer Person aus seinem Bekanntenkreis "ein Messer in den Hals gerammt" haben soll, sei er alleine zu dem benachbarten Jugendtreff gegangen, "um die Sache zu klären". Dort angekommen, sei er am Zaun zum Grundstück des Jugendzentrums auf die vier Betroffenen gestoßen. Er erkannte Marcel F. wieder, weil der vor Gericht gegen ihn ausgesagt habe. In seiner Wut auf F. schlug er zu. Das Gericht schenkte dieser Darstellung der Ereignisse jedoch keinen Glauben. Bereits im Strafprozess gegen ihn hatten "Bunte Platte"-Besucher ausgesagt, von einer Personengruppe maltretiert worden zu sein.

Nach einer mehrstündigen Beweisaufnahme sah Staatsanwalt Dr. Brückner die Vorwürfe der Anklage bestätigt. Er ging von einer Beteiligung beider Angeklagten an der Tat aus. Alle Betroffenen hätten sie unmittelbar nach der Tat wiedererkannt. Die Angeklagten seien keine Mittäter, da Emanuel B. aus eigenem Interesse heraus zugeschlagen hätte. Aber sie hätten Beihilfe geleistet, da sie B.'s Handlungen durch ihr eigenes Verhalten begünstigten. Er beantragte die Verhängung von Geldstrafen. Repaczkis Verteidiger wies die Tatvorwürfe vollumfänglich zurück. Er verwies in seinem Plädoyer nicht nur auf Widersprüche in den Zeugenaussagen, sondern auch auf den Umstand, dass sein Mandant im Zusammenhang mit demselben Sachverhalt bereits einmal rechtskräftig freigesprochen worden sei. Es läge daher ein Strafklageverbrauch vor. Die abermalige Anklage Repaczkis wegen dieses Vorfalls sei rechtswidrig. Dieser Argumentation wollte Amtsrichterin Riedel nicht folgen. Sie verurteilte beide Angeklagten wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu Geldstrafen. In ihrer mündlichen Urteilsbegründung sprach die Vorsitzende von einer Tat "von äußerster Agressivität und Brutalität." Istvan Repaczki muss 70 Tagessätze zu je 30 Euro, Stefan N. aufgrund eines bislang sauberen Vorstrafenregisters 50 Tagessätze zu je 10 Euro berappen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch wenn die politische Dimension der Tat während der Verhandlung nicht zur Sprache gekommen ist, lässt sie sich nicht von der Hand weisen: Während der Verhandlung konnten die Angeklagten auf die moralische Unterstützung ihrer Kameraden bauen. Rund 30 Freunde aus Leipzig und dem Umland, darunter der sächsische JN-Landesvorsitzende Tommy Naumann, begleiteten Repaczki und Stefan N. zur Hauptverhandlung. Der größte Teil der Gruppe wartete allerdings vor dem Gerichtsgebäude und sorgte direkt neben einem Asia-Imbiss in der Bernhard-Göring-Straße für eine bedrohliche Atmosphäre. Einige von ihnen versuchten gezielt, Belastungszeugen und ihre Begleiter zu fotografieren. Der Prozess wurde von einem starken Polizeiaufgebot abgesichert, auch um gewalttätige Auseinandersetzungen am gestrigen Tage zu verhindern.

Stadträtin Juliane Nagel (Die Linke), die den Prozess beobachtete, sagte im Anschluss zum Ergebnis: „Nachdem einer der Beschuldigten im Jahr 2008 freigesprochen wurde, im selben Tatzusammenhang eine junge Frau beleidigt zu haben, kommt mit dem heutigen Urteil ein Stück Gerechtigkeit zum Tragen. Begrüßenswert ist auch, dass Istvan Repaczki, der zu den führenden Köpfen der lokalen Neonaziszene gehört, nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, obwohl er zum Tatzeitpunkt erst 19 Jahre alt war. Die Jugendgerichtshilfe sprach richtigerweise von gezieltem, nicht jugendgemäßem Handeln. Schließlich wurden bei besagtem Angriff im Jahr 2007 gezielt drei Menschen körperlich angegriffen - Jugendliche, die sich gegen Nazis und für eine offene, alternative Jugendkultur einsetzen. Ich hoffe, dass das Urteil denen, die aus politischen Motiven Gewalt gegen Menschen anderer Herkunft, Lebensweise und politischer Einstellung ausüben, einen Dämpfer gibt.“

Anmerkung der Redaktion vom 29. Juli 2011: In einer späteren Revision wurde am 19. Juli 2011 das Urteil gegen Istvan Repatczki durch das OLG Dresden mit der Begründung des Strafklageverbrauches aufgehoben. Damit gehört der ehemalige Angeklagte in diesem Verfahren nicht zum Kreise der Verurteilten.


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