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Neonazi-Aufmarsch vom 17. Oktober in Leipzig: Das juristische Nachspiel

Patrick Limbach
Die Gegendemonstration am 17. Oktober 2009 in Leipzig und die Demonstration der neonazis beschäftigt die Gerichte
Die Gegendemonstration am 17. Oktober 2009 in Leipzig und die Demonstration der neonazis beschäftigt die Gerichte
Foto: Daniel Thalheim (Archiv)
1.384 Neonazis, die meisten in Schwarz gekleidet, wollten am 17. Oktober 2009 vom S-Bahnhof Sellerhausen aus durch den Leipziger Osten bis zum Hauptbahnhof marschieren. Was unter dem vielsagenden Motto "Recht auf Zukunft" eine braune Machtdemonstration werden sollte, wurde für den Vorsitzenden der sächsischen "Jungen Nationaldemokraten" (JN) zu einem Desaster.

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Gegen 15.45 Uhr hatten einige der aktionsorientierten "Autonomen Nationalisten" vom Herumstehen die Schnauze voll. Erste Flaschen flogen in Richtung Polizei. Wenig später suchten Neonazis die direkte Konfrontation mit den Beamten, die daraufhin die Versammlung auflösten und alle Teilnehmer teils mehrere Stunden einkesselte, um sie einzeln erkennungsdienstlich zu behandeln und zu durchsuchen. Die Polizei leitete gegen alle 1.384 mutmaßlichen Teilnehmer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs ein.

Allein die Umstände, dass an Organisation und Durchführung der Versammlung Vertreter aller sächsischen JN-Stützpunkte sowie einflussreiche Vertreter der freien Kameradschaftsszene beteiligt gewesen waren und sich die Verantwortung für das Scheitern auf das Verhalten der Behörden abschieben ließ, retteten Naumann trotz massiver Kritik aus den eigenen Reihen sein Amt.

Da Neonazis sich nur ungern als Verlierer gerieren, reichte der Leipziger nur gut einen Monat später eine negative Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Stadt Leipzig und den Freistaat Sachsen beim Verwaltungsgericht Leipzig ein. Das Gericht möge nach dem Willen Naumanns feststellen, dass die Stadt Leipzig "es rechtswidrig unterließ, die nicht angemeldete, der Stadt spätestens seit 12.10.2009 bekannte Versammlung des "Bündnis 17.10.2009" rechtzeitig vor dem 17.10.2009 zu verbieten, hilfsweise mit Auflagen zu versehen, die sicherstellen, dass die beabsichtigte Verhinderung oder auch nur eine grobe Störung der Demonstration des Klägers vermieden würden wäre."

Auch die Polizei war am 17. Oktober 2009 mit massiven Kräften in Leipzig vertreten
Auch die Polizei war am 17. Oktober 2009 mit massiven Kräften in Leipzig vertreten
Foto: Daniel Thalheim (Archiv)

Moniert wird weiterhin, dass Stadt und Freistaat die Gegenblockaden nicht auflösten. Weiterhin sei nach seiner Rechtsauffassung die Einkesselung seiner Versammlungsteilnehmer durch Absperrgitter ebenso rechtswidrig gewesen wie der Einsatz unmittelbaren Zwangs durch die Einsatzkräfte um 15.45 Uhr. Die Einkesselung aller Teilnehmer auf einer Fläche von etwa 50 x 50 Meter soll das Gericht nach dem Willen des Veranstalters ebenfalls für rechtswidrig erklären.

Zugegeben, Tommy Naumann dürfte sich angesichts des deeskalativen Auftretens der Polizei, das sich aus Perspektive der Neonazis als Hinhaltetaktik gestaltete, verschaukelt gefühlt haben. Allerdings hatte er seine Teilnehmer auch zu keinem Zeitpunkt unter Kontrolle. Kaum waren die ersten von ihnen am Auftaktkundgebungsort eingetroffen, bedrängte einer von ihnen vor seinen Augen einen Journalisten. Nachdem die ersten Gegenstände in Richtung Polizei geflogen waren, löste er die Veranstaltung auf, um seine Hände nach dem Exzess seiner Kameraden in vorderster Reihe rein juristisch betrachtet in Unschuld waschen zu können.

Dass seine Klage erfolgversprechend sein wird, darf angesichts der Ausschreitungen mit Recht bezweifelt werden. Fraglich ist auch, wie die Stadt Leipzig eine Versammlung verbieten soll, die weder bei ihr angemeldet noch genehmigt wurde. Ironischerweise führte ausgerechnet die sächsische JN ihren "Kampf um die Straße" nach dem 17. Oktober verstärkt auf kleinen, konspirativ durchgeführten Spontandemonstrationen in Leipzig und Umland fort. Getreu ihrer neuen Losung "Die Termine setzen wir" marschierten jeweils bis zu 50 Neonazis bis März bei Dunkelheit unter anderem in den Stadtteilen Reudnitz, Grünau und Lößnig auf.

... und der Wunsch der Leipziger hing an den Straßenrändern.
... und der Wunsch der Leipziger hing an den Straßenrändern.
Foto: Daniel Thalheim (Archiv)

Indes führte die Arbeit der Ermittlungsbehörden gegen Beteiligte an den Ausschreitungen am 17. Oktober aus den Reihen der Demonstration zum Erfolg. Vier Beteiligte konnten als Mittäter bei den Ausschreitungen identifiziert werden. Ein 30-Jähriger wurde wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu 6 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Gegen einen 21 Jährigen wurde eine Geldstrafe von 2.250 Euro ausgesprochen. Beide Urteile sind rechtskräftig. Zwei weitere Verfahren wurden wegen geringer Schuld bzw. gegen Ableistung von Arbeitsstunden ebenso wie alle übrigen 1.385 Ermittlungsverfahren eingestellt.

Dass das Verwaltungsgericht die Einkesselung der Demo-Teilnehmer für nicht rechtens erklären wird, erscheint angesichts der Ermittlungserfolge fragwürdig. Auf jeden Fall lässt sich das juristische Vorgehen als strategischer Schachzug Naumanns werten: Eine Niederlage braucht er nicht zu fürchten, fand die Demo schließlich schon statt und ließe die sich dem eigenen Anhang doch als abermalige "Repression" gegenüber der "nationalen Bewegung" ganz passend verkaufen.

Ein Erfolg indes könnte seine Position innerhalb der Kameradschaftsszene außerhalb Sachsens (soweit sie den JN wohlgesonnen ist) wieder stärken. Nach dem 17. Oktober kam wegen seiner Unerfahrenheit in einem bekannten rechten Internetforum Kritik an seiner Person auf. In jedem Fall suggeriert er seinen "Kameraden", dass er die polizeilichen Maßnahmen nicht unbeantwortet im Raum stehen lässt. Ein mündlicher Verhandlungstermin zu seinen aufgeworfenen Beschuldigungen steht noch nicht fest.

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