Transidentität nicht als Fluchtgrund geprüft – Trotz Anhörung bei geschulter Anhörerin und Beschwerdeschreiben
Die Außenstelle Leipzig des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF Leipzig) stellte im November 2020 einen negativen Asylbescheid aus, ohne die im Rahmen der Asylanhörung klar benannte Transidentität einer Antragstellerin zu berücksichtigen. Eine Beschwerde beim BAMF zur Erwirkung einer vollumfänglichen Würdigung der angegeben Fluchtgründe wurde abgelehnt.













































































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