Freibeuter-Antrag: So einfach ist das nicht mit dem Veröffentlichen von Weisungen der Stadt
Eigentlich hatte die Freibeuter-Fraktion einen ganz einfachen Antrag gestellt: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Geltungsbereich der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig auch auf Weisungsaufgaben gemäß § 2 Absatz 3 SächsGemO auszuweiten.“ Denn die Geschichte dahinter haben ja alle miterlebt, die den Kampf der kleinen Fraktion um de Abschlepppraxis des Leipziger Ordnungsamtes mitverfolgt haben.
























































































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