Haushaltspauschale statt Gerätegebühr (2): Hat alles rechtlich Hand und Fuß?
Daniel Thalheim
13.06.2010
Schon gezahlt?
Bild: L-IZ.de
Wo im ersten Teil die sächsische Landtagsfraktion "Die Linke" kritisch fragt, ob die 2013 kommende Rundfunkpauschale auch gemeinnützige Vereine leisten müssen, geht es im zweiten Teil zum Thema um Mehrbelastungen und rechtliche Fragen. Sind die Planungen zum Tod der GEZ derzeit wirklich rechtlich hieb- und stichfest?
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Der medienpolitische Sprecher der Bündnis 90 / Die Grünen, Karl-Heinz Gerstenberg erläutert, dass die pauschale Rundfunkabgabe pro Haushalt von Bündnis 90 / Die Grünen schon vor Jahren als eigenes Modell einer Mediengebühr pro Haushalt entwickelt und dessen Umsetzung seit 2006 auch im Sächsischen Landtag gefordert wurde. "Wir freuen uns, dass nun auch die Ministerpräsidenten erkannt haben, dass es keine sinnvolle Alternative gibt. Eventuelle verfassungsrechtliche Bedenken hat Prof. Kirchhoff mit seinem Gutachten aus dem Weg geräumt." Aus der Sicht der sächsischen Grünen ist die Einführung der Pauschale rechtlich gesehen hieb- und stichfest.
Wirklich? Nun scheint die Pauschalabgabe eine Quasi-Steuer zu werden, die alle Bürger zu leisten haben, ob sie wollen oder nicht. Von einer freiwilligen Abgabe kann also nicht mehr die Rede sein. Ist die Abgabe so in dieser Form wirklich vom Gesetzgeber abgesichert? Ist doch die Gebühr eine willkommene Einnahmequelle für die Bundesländer und wird die Pauschale eine Zwangsverpflichtung.
Kriegen die Anstalten mehr Geld oder nicht? Der Gebührenwechsel soll laut Gerstenberg für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufkommensneutral erfolgen. Die Sendergruppe um ARD und ZDF soll also nicht mit weniger Geld dastehen, als vorher. "Andererseits dürfen die Privathaushalte nicht höher belastet werden als mit der bisherigen Fernsehgebühr. Auch die Wirtschaft darf nicht aus der Verantwortung entlassen werden, sondern die Unternehmen müssen weiterhin ihren Beitrag leisten."
In Wahrheit werden durch eine gleichmäßige Pauschalgebühr auch einkommensschwache Haushalte belastet. Dadurch, dass jeder Haushalt und jeder Unternehmer gleichermaßen eine Gebühr leisten soll, scheint sich der bisherige Gebührenpreis nicht deutlich zu ändern, aber die Masse an gebührenpflichtigen Haushalten und Unternehmen wird zunehmen. Damit erhöhen sich die Einkünfte für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Denn auch die bisher gut zu begründende ermäßigte Radio- und PC-Gebühr wird durch den höheren Pauschalbetrag ersetzt. Und was ist mit den Bratwurstbuden und mobilen Eisverkäufern?
Das sieht Torsten Herbst, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag ähnlich und fordert auch eine Ausgabenbeschränkung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: "Jetzt kommt es darauf an, sicherzustellen, dass die Haushaltsabgabe insgesamt nicht zu Mehrbelastungen für Bürger und Betriebe führt. Auf keinen Fall darf die Systemumstellung als Vorwand für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dienen, sich zusätzliche Einnahmen zu verschaffen."
Aus Sicht der Liberalen ist nach Herbst dabei die Haushaltsabgabe jedoch nur die zweitbeste Lösung. Viele Fragen sind noch ungeklärt. So sei für die FDP die Definition eines Haushaltes beispielsweise bei Wohngemeinschaften oder Wohnheimen umstritten. Wohnen mehrere Familien mit dem gleichen Nachnamen in einem Mehrfamilienhaus, bestehe laut Herbst zudem erneut akute `Schnüffelgefahr´. "Eine personenbezogene Medienabgabe, die über die Finanzämter erhoben werden könnte, wäre aus unserer Sicht die einfachste und gerechteste Lösung gewesen.", erklärt deshalb der medienpolitische Sprecher der FDP Herbst.
Und gerät damit ungewollt zu der Aussage, was die neue Rundfunkgebühr in Wirklichkeit ist - eine Quasi-Steuer, der man sich kaum noch entziehen kann.
Schon gezahlt? Diese Frage stellt sich vielleicht in Zukunft garnicht mehr.
Bild: L-IZ
Dass für viele Menschen, die bislang von der Rundfunkgebühr aus verschiedenen Gründen befreit sind, oder nur einen internetfähigen PC bzw. Radio mit einer ermäßigten Gerätegebühr angemeldet haben, sehr wahrscheinlich höhere Kosten entstehen, übersehen dabei Gerstenberg und Herbst derzeit. Dabei handelt es sich nicht nur um einkommensschwache Haushalte, sondern auch um Menschen, die kein Interesse am Angebot der öffentlich-rechtlichen Programmaninhalte haben oder eben von der Splittungsmöglichkeit Gebrauch machen.
Im Licht der Tatsache, dass man vom Ausland auf die Internet- und Radioangebote von ARD und ZDF kostenlos zugreifen kann, ohne dass eine Gebühr erhoben wird, scheint mit der derzeitigen Lösung "pauschale Rundfunkgebühr" ebenfalls nicht geklärt. Denn dies ist wohl ein weiteres "kleines" Problem, was bei einer solchen Pauschalabgabe nicht wirklich gelöst ist - das Internet. Hier bieten mittlerweile weit mehr als nur die öffentlich-rechtlichen Anstalten Videos, Texte und weiteren Content an - kostenfrei und leicht erreichbar.
Bedenklich ist es auch, dass die kommende Pauschalabgabe einem gesetzlichen Zwang zu unterliegen scheint, unabhängig davon, wie viele Geräte im Haushalt vorhanden sind oder nicht. Jemand, der in seinem Haushalt zehn Fernseher, Radios und internetfähige Computer und Telefone besitzt, ist klar im Vorteil. Einer, der lediglich eine Stereoanlage besitzt, um seine Musik aus dem PC durch anständige Boxen zu pusten und keinen Fernseher hat, zahlt für etwas, das er nicht nutzt. Bedenken bezüglich der Gleichbehandlung von Bürgern sind in jedem Fall vorhanden.
Doch dazu hat der sächsische Grünen-Politiker Karl-Heinz Gerstenberg eine Begründung: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unentbehrlich in unserer Kultur- und Medienlandschaft. Er hat vom Grundgesetz her die Aufgabe, im Zeitalter der elektronischen Kommunikation durch umfassende, wirtschaftlich und politisch unabhängige Berichterstattung eine Grundlage für die öffentliche Meinungsbildung zu legen sowie anspruchsvolle Unterhaltung und kulturelle Förderung auf hohem Niveau zu bieten."
Das erklärt zwar obige Frage nicht wirklich, klingt aber als Dauermantra der Politik, welche sehr wohl gerade die dritten TV-Programme der Öffentlich-Rechtlichen als Kommunikationskanal sehr zu schätzen weiß.
In unzähligen Foreneinträge zum Thema Rundfunkpauschale bei Spiegel Online und Facebook tobt noch eine weitere Schlacht. Hier überlegen viele Menschen, warum man so viele staatlich subventionierte Sender und Spartenprogramme braucht, wo neben dem üblichen Bildungsangebot auch seltsame Krimiserien, Daily Soaps, teure Fernsehshows und TV-Filme angeboten werden, die man kaum der "Berichterstattung" und "öffentlichen Meinungsbildung" oder der "Kultur" zuordnen möchte, weil sie im Flachwasser des Geschmacks vor sich hin plätschern.
Ebenso steht nun noch deutlicher die Frage im Raum, was bei der neuen Abgabenregelung mit den Werbeausstrahlungen vor allem bei ARD und ZDF werden soll. Denn gerade hier versuchen die öffentlich-rechtlichen Sender in letzter Zeit zunehmend und ungestraft Neuland zu erobern. Da präsentiert auch nach 20 Uhr eine Sektmarke Montagsfilme, aktuell flutet nach, während und vor einem jeden Fußballspiel Alkoholwerbung die Kanäle. Und nicht zuletzt ist es gängige Praxis geworden, dass öffentlich-rechtliche Radiosender "Präsentationsverträge" mit Großveranstaltern abschließen, welche diesen geldwerte Vorteile bieten.
Die Frage also, ob und wie ARD und ZDF von ihrem Werbeangebot und Sponsoring absehen, bleibt von den Politikern dieser Tage noch gänzlich unbeantwortet. Ob mit der kommenden Rundfunk-Haushaltspauschale die tatsächliche Akzeptanz in der Bevölkerung kommt, wie sich das die Parteien und Ministerpräsidenten erhoffen, bleibt deshalb abzuwarten.
Derzeitig einziges Fazit: Das Abschaffen eines Fernsehers, Radios oder internetfähigen PC schützt also ab 2013 nach derzeitigem Stand nicht davor, von der Gebühr befreit zu werden. Nicht im Zuhause und nicht am Arbeitsplatz.
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