Kommunen in Deutschland brauchen eine bessere finanzielle Ausstattung
Am 7. August veröffentliche das Bundesverfassungsgericht die Meldung zu einem Urteil, das schon im Juli gefällt wurde. Es betrifft auch Leipzig – so wie jede Stadt, der in den letzten Jahrzehnten vom Bund Aufgaben übergeholfen wurden, die durch Bundeszuweisungen finanziell nicht abgedeckt waren. „Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts mit dem Grundgesetz unvereinbar“, titelte das Gericht.



























































































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