An die soziale Unwucht der Beitragserhebung haben sich die Verfassungsrichter nicht herangetraut
Irgendwie klang das gleich mal wie Mit-Jubel, als die „Zeit“ am Mittwoch, 18. Juli, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkbeitragserhebung besprach: „Für ARD, ZDF und Deutschlandradio, deren Legitimation von Rechtspopulisten beharrlich und zusehends aggressiv infrage gestellt wird, dürfte das eine Genugtuung sein.“ Da hat man wohl nicht gemerkt, dass zwar die Rechtspopulisten besonders laut wetterten – aber die Kritik kam viel fundierter aus ganz anderer Richtung. Und das Urteil hat sich um den eigentlichen Streitfall generös herumgedrückt.





































































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