Schwerste Vorwürfe treffen einen Mann, der sich seit Donnerstag vor dem Landgericht verantworten muss. Mehrfach soll der 35-Jährige seine Freundin massiv bedroht, gewürgt und am Ende sogar vergewaltigt haben. Offenbar entkam sie ihm nur durch Glück.
Für FreikäuferLZ/Auszug aus Ausgabe 60Wir treffen uns mit Ina Alexandra Tust in einem hellen, freundlichen Büro, unweit vom Völkerschlachtdenkmal. Unzählige Male ist sie hier den menschlichen Folgen seelischer Abgründe begegnet. Denn sie vertritt Opfer von Gewaltverbrechen im Strafprozess. Auch für die Eltern ermordeter Kinder setzte sie sich vielfach vor Gericht ein: so im Fall des 9-jährigen Mitja (2007) und der 8-jährigen Michelle aus Leipzig (2008) sowie der 9-jährigen Corinna aus Eilenburg (2009). Auch die Eltern der 19-jährigen Jasmin aus Frohburg, die 2014 nach einer Disco-Nacht von einem Freund getötet wurde, zählten zu ihren Mandanten.
Es ist nicht das erste Mal, dass Stadtrat Enrico B. als Angeklagter vor Gericht erscheinen muss. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen NPD-Mitglied vor, gemeinsam mit einer weiteren Person einen Radfahrer verprügelt zu haben. Anschließend soll er telefonisch Verstärkung angefordert haben, um das Opfer zu „exekutieren“. Wegen zahlreicher Vorstrafen droht B. erneut eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Erneut sorgt ein satirisches Plakat in den Schaufenstern der Abgeordnetenbüros von Leipziger Landtagsabgeordneten der Linkspartei für Aufregung bei der CDU. Im Zusammenhang mit den rechtsradikalen Demonstrationen in Chemnitz sind dort „Fahndungsplakate“ mit Abbildungen von CDU-Politikern und Neonazis zu sehen. Bereits im Januar 2018 hatten ähnliche Plakate im Zusammenhang mit Polizeigewalt beim G20-Gipfel wütende Reaktionen und Strafanzeigen hervorgerufen.
Die Sächsische Rechtsanwaltskammer hat ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann eingeleitet. Der Pro-Chemnitz-Politiker hatte in seinem Plädoyer im Prozess gegen Mitglieder der „Gruppe Freital“ versucht, die Richter verbal einzuschüchtern. Weiterhin beschäftigt sich die Kammer mit Äußerungen des Juristen während der Neonazi-Kundgebung am 27. August vor dem Karl-Marx-Monument in Chemnitz.
VideoIn Sachsen ist erneut eine rechtsextreme Terrorzelle aufgeflogen. Am Montag hat die Bundesanwaltschaft sechs Männer in Sachsen und Bayern festnehmen lassen. Die Neonazis im Alter von 20 bis 30 Jahren sollen zusammen mit einem weiteren Verdächtigen, der bereits in Untersuchungshaft sitzt, am Tag der Deutschen Einheit einen Anschlag geplant haben. An dem Einsatz sind über 100 Polizisten beteiligt.
Der engagierte Einsatz ihrer Verteidigung half letztlich nicht: Das Amtsgericht Leipzig verdonnerte zwei junge Männer am Donnerstag zu Geldstrafen von 1.800 bzw. 600 Euro. Sie sollen sich einer Polizeimaßnahme im Rahmen der Proteste gegen eine Konferenz des neurechten Compact-Magazins im vergangenen Jahr gewaltsam widersetzt haben.
Weil sich ein Mann gegen Polizisten gewehrt und diese als „Bullen“ bezeichnet hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.105 Euro. Kurios: Vor dem Urteil hätte der Angeklagte wegen zwei früherer Straftaten fast 4.000 Euro zahlen sollen. Das neue Urteil nützt ihm allerdings nur, wenn er die Strafe wirklich zahlen kann. Ansonsten droht ein längerer Gefängnisaufenthalt.
Das arabische Wort Hawala bedeutet so viel wie Überweisung – es beschreibt eine einfache Technik, Gelder abseits offizieller Banken zu verschieben. Vor dem Landgericht müssen sich seit Donnerstag vier Syrer (16, 28, 26, 30) und ein Deutscher (24) verantworten, die ihr Insiderwissen für Überfälle genutzt haben sollen.
Versuchte Erpressung, erpresserischer Menschenraub und schwere räuberische Erpressung – die Vorwürfe gegen drei junge Leute am Landgericht Leipzig wiegen schwer. Sie sollen 2016 einen Freund misshandelt haben, da er nicht mit ihnen in eine Wohngemeinschaft wollte.
Er soll zwei Frauen in Leipzig ermordet und die Leichen zerstückelt haben. Dafür wurde Dovchin D. (39) im Frühjahr vom Leipziger Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun muss der Fall wohl aber zum Teil noch einmal neu verhandelt werden.
Für das Social-Media-Team der Leipziger CDU steht fest: Die Linken-Abgeordnete Juliane Nagel ist unglaubwürdig im Kampf für die Demokratie. Bekanntlich gehört die Einhaltung von Recht und Gesetz zum Gemeinwesen im demokratischen Rechtsstaat. Erstaunlicherweise nimmt es die Union damit selbst gar nicht so genau. Ein Leipziger Fotograf kündigte an, den Kreisverband wegen des Beitrags abmahnen zu wollen.
Vor dem Landgericht begann am Mittwoch der Prozess gegen einen 33-Jährigen Mann, der im Februar seine Ehefrau in einer Bornaer Asylunterkunft erstochen haben soll. Zum Auftakt ließ der Syrer durch einen Sachverständigen sein Geständnis wiederholen.
Ein sächsischer JVA-Beamter hat vor etwa einer Woche den Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen der tödlichen Messerstecherei in Chemnitz veröffentlicht und steht nun im Visier der Justiz. Doch die Staatsanwaltschaft ermittelt noch gegen weitere Beschuldigte, die mit dem JVA-Beamten kommuniziert haben sollen.
Es war ein gezielter Angriff auf Journalisten – zumindest hatten die anwesenden Medienvertreter es so wahrgenommen, als am 21. Januar 2015 aus einer Legida-Demonstration heraus mehrere dutzend Vermummte auf sie losstürmten. Einer davon war Ricco W., der dabei einen Fotografen getreten haben soll. Doch weil es für den Tritt weder Foto- oder Videomaterial noch Zeugen gibt, sprach das Amtsgericht den 33-Jährigen frei. Die Staatsanwaltschaft ist in Berufung gegangen.
Die Veröffentlichung des Haftbefehls gegen einen der Männer, die in der Nacht zu Sonntag am Rande des Chemnitzer Stadtfests den Deutsch-Kubaner Daniel H. (35) getötet haben sollen, schlug hohe Wellen. Das Dokument war zuerst auf Social-Media-Kanälen der Wählervereinigung „Pro Chemnitz“ erschienen. Am Donnerstag gestand der Dresdner Justizvollzugsbeamte Daniel Z. (39), den Haftbefehl fotografiert und weitergegeben zu haben.
Für ein Jahr und acht Monate sollen zwei Personen, die am Connewitz-Überfall am 11. Januar 2016 beteiligt waren, ins Gefängnis. Dieses Urteil verkündete Amtsrichter Pirk am Donnerstag, den 23. August. Die Strafe fällt drastisch aus, schließlich hatten beide noch keine Vorstrafen. Allerdings schwiegen sie während der gesamten Verhandlung. Die etwa 200 weiteren Angeklagten könnten in Anbetracht der harten Strafe eine andere Strategie wählen.
„Sie haben mich ins Gesicht gefilmt“ könnte der Spruch des Jahres werden. Zumindest in Sachsen. Nach der durchaus gerechtfertigten Erregung über Pegida und AfD-Anhänger, welche am vergangenen Donnerstag in Dresden am Rande des Kanzlerin-Besuches ein ZDF-Filmteam bedrängt hatten und sich dieses daraufhin auch noch in einer 45–minütigen Polizeikontrolle wiederfand, folgte am heutigen 22. August ein echter Brüller. Der Mann mit dem Deutschlandhut, welcher in gepflegtem Sächsisch den Kameramann vom Magazin Frontal21 nötigen wollte, das filmen einzustellen, ist ein tariflich beschäftigter Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Sachsen.
Kurz nachdem am Amtsgericht Leipzig die Prozesse gegen die mutmaßlichen Connewitz-Angreifer vom 11. Januar 2016 begonnen haben, steht nun eine weitere Verhandlung in einem prominenten Fall an. Am 21. Januar 2015 hatten Legida-Teilnehmer die anwesenden Journalisten angegriffen; einer von ihnen wurde dabei getreten und fiel zu Boden. Seine Ausrüstung ging kaputt. Den mutmaßlichen Täter hatten Antifa-Aktivisten vor zweieinhalb Jahren identifiziert.
Gegen 21:30 Uhr am Donnerstag, 16. August, überlegte die Polizei laut Kurznachrichtendienst Twitter noch, ob sie evakuieren soll oder nicht. Oder besser, wann. Auf einem Gelände an der Pfaffendorfer, Ecke Humboldtstraße nahe dem Leipziger Zoo war eine 250 Kilo-Bombe aus dem zweiten Weltkrieg gefunden worden. Spätestens ab 23.30 Uhr war klar: das Gebiet und damit bis zu 1.000 Anwohner muss geräumt, die Bombe noch in der Nacht entschärft werden.
Zweieinhalb Jahre hat es gedauert, bis sich die ersten zwei mutmaßlichen Beteiligten des Neonazi-Angriffs vom 11. Januar 2016 vor einem Leipziger Gericht verantworten mussten. Die Staatsanwaltschaft hat die beiden 26-Jährigen wegen besonders schweren Landfriedensbruchs angeklagt. Ob heute schon ein Urteil fallen wird, war am Vormittag noch offen.
Im Fall des am Dienstag, 15. August, verstorbenen Mannes (54) liegen neue Informationen vor. Laut Polizei liegen keine Anhaltspunkte für eine Straftat vor. Der Verstorbene war gegen 17 Uhr in der Bornaischen Straße vor einem Asia-Imbiss zusammengebrochen.
Der Abhörskandal in Leipzig und das nächste eingestellte Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen eine Fußballgruppierung bei Chemie Leipzig werden Thema im Verfassungs- und Rechtsausschuss im Landtag am 22. August. Denn der Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann (Grüne) hält die Überwachung eines gesamten Phänomenbereichs bzw. eines Fußballumfelds ohne jegliche Anhaltspunkte für eine kriminelle Struktur für rechtsstaatswidrig.
Das Amtsgericht Leipzig beginnt am Donnerstag, den 16. August, zweieinhalb Jahre nach dem Überfall entlang der Wolfgang-Heinze-Straße, mit der juristischen Aufarbeitung der Neonaziausschreitungen vom 11. Januar 2016 in Connewitz. Nachdem im vergangenen Jahr bereits in Dresden ein Beschuldigter verurteilt wurde, stehen nun zahlreiche Prozesse in Leipzig an. Diese könnten möglicherweise neue Erkenntnisse über die Organisation der Angriffe bringen.
Tragischer Todesfall in Connewitz. Am späten Dienstagnachmittag, 14. August, ist in der Bornaischen Straße ein Mann leblos zusammengebrochen. Der herbeigeeilte Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Die Hintergründe sind bislang unklar. Die Polizei ermittelt.
Natürlich ging es bei der ausufernden und am Ende sich als so völlig sinnlos erweisenden Kommunikationsüberwachung im Umfeld von Chemie Leipzig nie wirklich um eine kriminelle Vereinigung im Sinn des Strafgesetzbuches. Auch wenn der viel kritisierte § 129 genau so etwas scheinbar zulässt: Die Strafermittler, die bei der Ausermittlung einiger durchaus nicht harmloser Straftaten nicht weiterkommen, nutzen diesen Schwamm-Paragraphen einfach – und scheitern trotzdem. Aber worum ging es tatsächlich? Valentin Lippmann hat nachgefragt.
Das Verharmlosen von NS-Verbrechen ist nicht kategorisch als Volksverhetzung strafbar. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am Freitag einen Beschluss, mit dem die Richter der Verfassungsbeschwerde eines rechtsextremen Radiomoderators stattgaben. Eine Verurteilung käme nur in Betracht, wenn die Äußerungen geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu gefährden. In einem Parallelverfahren unterstrichen die Richter, dass das Leugnen des Holocausts in jedem Fall strafbar sei.
Die Leipziger Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Die Linke) findet harte Worte für das, was die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft da 2015 und 2016 bei der Überwachung einer Fußball-Fangruppe bei der BSG Chemie Leipzig getrieben hat, der man unter dem Verdacht, eine kriminelle Vereinigung zu sein, ein umfassendes Observationsprogramm überstülpte. Am Ende ohne Effekt. Aber so recht schuldbewusst liest sich die Antwort aus dem Justizministerium nicht, die Juliane Nagel jetzt bekommen hat.
Für FreikäuferLZ/Auszug aus Ausgabe 57Für die Universität Leipzig und ihre Rektorin waren es ereignisreiche Wochen. Zum einen hat sie den Hochschulentwicklungsplan 2025 fertiggestellt, der in den Bereichen Forschung und Lehre die wichtigsten Pläne für die kommenden Jahre festhält, zum anderen bestätigte das Oberlandesgericht Dresden, dass ein Dozent, der sich erfolglos auf eine Professur beworben hatte, nicht rechtswidrig abgelehnt worden war. Die Universität und Beate Schücking gehörten in der Berufungsverhandlung zwar selbst nicht mehr zu den Angeklagten, jedoch war es die Rektorin, die über die Nichtberufung entschieden hatte. In dieser Hinsicht waren es für die Universität gute Wochen.
Enrico Stange von den Linken hat es mehrfach thematisiert, was passiert, wenn die Polizei aus Personalmangel immer weniger Geschwindigkeitskontrollen durchführt. Aber auch Katja Meier, verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag, treibt das Thema um. Denn wenn weniger kontrolliert wird, steigt postwendend die Zahl der Verkehrsunfälle.
Unlängst wurde ein weiteres großes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB) gegen Fans der BSG Chemie Leipzig trotz breiter Überwachung ergebnislos eingestellt. Das Fiasko folgt dem der 2014 gescheiterten Ermittlungen um eine „Antifa-Sportgruppe“ und der Abhöraffäre von 2016 im Umfeld der BSG Chemie Leipzig e.V. Diesmal geriet wohl auch der Verein Eintracht Frankfurt ins Visier.
Am Samstag, 7. Juli, teilte das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig mit, dass nun auch das zweite Ermittlungsverfahren „wegen der Bildung Krimineller Vereinigungen“ gegen mehrere Anhänger der BSG Chemie eingestellt wurde. Und zwar nach Paragraph 170 der Strafprozessordnung: Es gab keinen nachvollziehbaren „Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“. Die Staatsanwaltschaft musste das Verfahren einstellen. Die Betroffenen wurden benachrichtigt. Aber das ist der Leipziger Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Die Linke) zu wenig.
Wirklich von der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde das Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen eine vermeintliche kriminelle Verreinigung im Umfeld der BSG Chemie Leipzig erst, als Journalisten und Rechtsanwälte zum Abhör-Objekt der Ermittler wurden. Eigentlich eher als „Beifang“, weil die Ermittler die Abhörmaßnahmen wie ein Schleppnetz betrieben – in der verzweifelten Suche nach einer kriminellen Vereinigung, die es nie gab. Und weil der erste Versuch ohne Ergebnis blieb, gab’s dann gleich noch einen zweiten.
„Sie sind zwar ‚nur‘ wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden“, wandte sich der Vorsitzende zum Schluss an den Angeklagten. „Aber Sie hätten möglicherweise einen Menschen töten können.“ Karim S. (27) kam am Freitag jedoch mit drei Jahren und drei Monaten Haft am Landgericht verhältnismäßig mild davon. Er hatte 2017 aus nichtigem Grund einen Mann auf der Eisenbahnstraße mit einem Messer attackiert.
Der Prozess um den mutmaßlichen Mord an einem Geschäftsmann im Jahr 2014 kommt in Bewegung. Seit Donnerstag bricht der Kronzeuge am Landgericht sein Schweigen – doch die Verhandlung am Freitag endete anders als geplant.
Für antifeministische Medien und Parteien war es ein großer Tag, als vor etwas mehr als einem Jahr das Landgericht Leipzig entschieden hatte: Unirektorin Beate Schücking hat eine weibliche Dozentin rechtswidrig einem männlichen Bewerber vorgezogen – unter anderem aus Gründen der Frauenförderung. Der Freistaat Sachsen sollte mehr als 300.000 Euro Schadensersatz zahlen. Doch nun korrigierte das Oberlandesgericht Dresden diese Entscheidung – und wies die Klage auf Schadensersatz ab.
Am Ende wandte sich der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf direkt zur Anklagebank: „Ich wäre neugierig, wie Sie es Ihrem Sohn erklären wollen, dass Sie für einige tausend Euro beinahe Menschen getötet hätten.“ Denis S. (29) hatte im Herbst 2017 absichtlich in seiner Meusdorfer Wohnung gezündelt und eine Explosion mit vier Schwerverletzten ausgelöst – Motiv: Geldgier.
Als Edward „eywhat“ E. mit dem Fahrrad vor dem Amtsgericht erschien, zeigte er sich erfreut. Viele waren dem Ruf gefolgt, sich solidarisch mit dem 31-Jährigen zu zeigen. Der junge Künstler soll die Straftat begangen haben, ein Volleyballfeld auf dem seit Jahren zur Freizeitgestaltung genutzten Jahrtausendfeld errichtet zu haben. Ihm wurde Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Sachbeschädigung vorgeworfen. Heute, am 14. Juni 2018, fiel die Entscheidung am Amtsgericht Leipzig: mit einer krachenden Niederlage für den Gelände-Besitzer Rubin 35 GmbH.
Zwei sächsische Gerichtsurteile ließen in den vergangenen Tagen aufhorchen, denn sie bestätigten, dass das Vorgehen von Polizei und Ordnungsämtern gegen (Gegen-)Demonstranten in den letzten Jahren oft genug überzogen war und sich auch gegen Demonstrantenrechte richtete, die in keiner Weise ungesetzlich waren. Mehrfach hatten wir ja schon die Vermutung geäußert, dass Sachsens Sicherheitskräfte hier Grauzonen austesten und die Linien erkunden, bis zu denen sie friedlichen Protest einschränken und verunmöglichen können.
Seit dem 11. Juni um 20:33 Uhr steht David M.s privater Hilfeaufruf bei Facebook im Netz. Darin schildert er einen Überfall am Grünauer Allee-Center von bis zu vier jungen Männern am Sonntag, 10. Juni ca. 17 Uhr auf sich und seine Frau; sein Kind war ebenfalls zugegen und musste es mit ansehen. Unter dem Beitrag ein Bild, offenbar von ihm selbst, zeigt M. auf einer Liege im Krankenhaus liegend und einen Aufruf, seine Geschichte zu teilen. Im Laufe der kommenden 48 Stunden durchschlägt das Privatposting dann die Marke von 100.000 Teilungen im Netzwerk, 13.000 User klicken auf den Meinungsbutton, nun scheint ganz Deutschland in Leipzig Grünau zu fahnden. Denn David M. beschreibt einen Übergriff von vier „Arabern“.
Angespannt wirkte Karim S., als er am Freitag im Gerichtssaal Platz nahm. Er schien zu schwitzen und die Augen blickten unruhig umher. Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller verlas die Anklage gegen den 27-jährigen Tunesier, er wird des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bezichtigt. Er sollte gleich am ersten Verhandlungstag aussagen.
Es klingt geradezu nach einem Mafia-Plot: Ein Geschäftsmann wird nach einem Streit um Geld getötet und der Leichnam unter Beton vergraben. Die Anklageverlesung vor dem Landgericht jedoch kam am Donnerstag wiederholt nicht zustande, stattdessen kämpfte die Verteidigung des Hauptverdächtigen mit hartem Geschütz.
Rechtsextremisten dürfen die Seenotrettungsorganisation „Mission Lifeline“ als „Schlepper“ bezeichnen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden am Freitag entschieden. Entsprechende Äußerungen waren von Dresdner Mitgliedern der Identitären Bewegung verbreitet und auf der Facebook-Seite von „Pegida“ geteilt worden.
Nach fünf schleppenden Terminen nimmt der Prozess um den versuchten Mord an einem jungen Mann in Torgau Fahrt auf: Der mutmaßliche Täter sagte am Donnerstag erstmalig aus, später wurde er von einem Kumpel belastet.
Es klang schon seltsam, als Leipzigs Polizeidirektion am 3. Mai meldete: „Komplexkontrollen werden fortgesetzt und intensiviert“. Und das, obwohl die bisherigen Komplexkontrollen mit einem riesigen Polizeiaufgebot vor allem im Hauptbahnhofsumfeld und in der Eisenbahnstraße nur wenige Erfolge zu verzeichnen hatten. Noch mehr Druck bringt nichts, stellen jetzt auch die Jusos wieder fest, wo Leipzigs Alarm-Zeitungen schon wieder ihre Sensations-Geschichten schreiben.
Mehr als 200 Neonazis und andere Rechtsradikale waren am 11. Januar 2016 in den Stadtteil Connewitz eingefallen und hatten etwa zwei Dutzend Geschäfte verwüstet. Viele Betroffene und Einwohner hatten lange Zeit den Eindruck, dass in die Strafverfahren keine Bewegung kommt. Das hat sich spätestens jetzt geändert: Im August soll am Amtsgericht Leipzig der erste Prozess beginnen.
Es gibt Polizeiabteilungen, die werden von Sachsens Regierung irgendwie als überflüssig betrachtet. Zumindest für nicht so wichtig angesehen, dass man hier den Personalabbau stoppen müsste. Und das betrifft vor allem die Verkehrspolizeiinspektionen, wie Valentin Lippmann nun durch Nachfrage bei der Staatsregierung bestätigt bekam.
Seine immer wieder beteuerte Unschuld half ihm nicht: Im Berufungsverfahren wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall bestätigte das Landgericht am Donnerstag eine Haftstrafe ohne Bewährung für einen 25-Jährigen. Er soll sich an linksmotivierten Ausschreitungen im Januar 2015 beteiligt haben.
Die Zeitungen aus dem LVZ-Konglomerat machten gleich eine „Großrazzia in Leipzig wegen Drogen- und Waffenkriminalität“ draus, als sie eine Polizeimeldung über einen Großeinsatz der Polizei und des Zolls rund um die Eisenbahnstraße aufbliesen. Ein Großeinsatz, der wohl eher Symbolwert hat – wie so viele Großeinsätze „gegen Drogen- und Waffenkriminalität“ in Sachsen.
Immer wieder kommt es im Amateurfußball zu Angriffen auf Schiedsrichter durch Spieler oder Zuschauer. Ein besonders schwerer Vorfall ereignete sich im August 2017 in der Partie zwischen Turbine Leipzig und Eintracht Holzhausen. Ein Spieler des Gastvereins soll seinen Kopf nach einer Roten Karte gegen den Kopf des Schiedsrichters gestoßen haben. Der für Mittwoch, den 11. April, angesetzte Termin am Amtsgericht Leipzig fiel aus.
Zwei Schüsse in die Brust aus nächster Nähe trafen im vergangenen Sommer einen jungen Mann auf dem Torgauer Marktplatz. Dank schneller Hilfe überlebte der 21-jährige Syrer den Angriff. Der mutmaßliche Schütze muss sich seit Donnerstag vor dem Landgericht verantworten.
Es ist nicht nur im ÖPNV so, dass die verantwortliche Politik die Zeichen der Zeit nicht erkennen will und sich schwertut mit dem Umsteuern. Es betrifft auch das Radfahren. Immer mehr Leipziger sind mit dem Fahrrad unterwegs. Wo aber mehr Fahrräder im Verkehr sind, wird auch mehr gestohlen. 2017 gab es erstmals über 10.000 gemeldete Fahrraddiebstähle in Leipzig. Genauer: 10.027.
„Die Zahl der Straftaten im Freistaat Sachsen ist im vergangenen Jahr gesunken. Insgesamt wurden 323.136 Fälle registriert. Das ist ein Rückgang von 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr“, meldete das Innenministerium am 23. März. Jetzt hat auch die Polizeidirektion Leipzig die Zahlen für Leipzig vorgelegt. Und man kommt ins Grübeln über die ganzen polizeilichen Zahlenspielereien. Denn danach wäre die Stadt Leipzig ganz allein für den Rückgang verantwortlich.
Was für ein Eiertanz. „Anzahl der Rauschgiftdelikte gestiegen“, meldete das Sächsische Innenministerium am 23. März im Zusammenhang mit den Zahlen zur „Polizeilichen Kriminalstatistik 2017“. Da freute sich Innenminister Roland Wöller einerseits über die gesunkene Zahl der Wohnungseinbrüche. Andererseits gab es diese seltsame Meldung zur Rauschgiftkriminalität.
Das Ereignis liegt bereits mehr als drei Jahre zurück, doch die juristische Aufarbeitung stockt: Der Berufungsprozess gegen einen mutmaßlich Beteiligten an den Ausschreitungen vom Januar 2015 in der Leipziger Innenstadt wurde am Freitag vertagt. Ursprünglich hatte man bereits mit einem Urteil gerechnet.
Fragen, fragen, fragen. Anders kommt man nicht zu Zahlen. Und anders entsteht auch kein Bild von den rechtsradikalen Straftaten in Sachsen. Deswegen ist Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik der Linksfraktion im Landtag, so hinterher, die Zahlen bei der Staatsregierung abzufragen. Dabei wird sogar ein Effekt sichtbar, der sehr viel mit der medialen Hysterie zu tun hat.
Pegida-Chef Lutz Bachmann droht neuer Ärger mit der Justiz. Der bereits wegen Volksverhetzung, Diebstahl, Drogenhandel, Einbruch und Körperverletzung verurteilte Dresdner Aktivist hatte im Internet einen vermeintlichen Täter in einem Tötungsfall an den Pranger gestellt, der sich mittlerweile jedoch als unbeteiligt herausgestellt hat. Auch andere Personen hatten – rassistisch motiviert – zahlreiche Falschmeldungen verbreitet. Nun ermittelt die Berliner Polizei gegen Bachmann.
„Ich bereue, was ich gemacht habe. Ich bereue das sehr.“ Leise und mit brüchiger Stimme formulierte Ghulam Abas R. (39) am Donnerstag sein Schlusswort vor der Urteilsverkündung. Der Afghane hatte die Tötung seiner hochschwangeren Ehefrau im August 2017 gestanden. Dafür erhielt er nun eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes.
Sie haben Geflüchtete und Politiker angegriffen und nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Dresden dabei deren Tod in Kauf genommen: Die Mitglieder der rechtsterroristischen „Gruppe Freital“ wurden zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Linke und Grüne erinnern daran, dass die Aktivitäten unterschätzt und relativiert wurden – und Freitals Oberbürgermeister findet erneut keine klaren Worte.
Das ging dann mal flott. Seit einiger Zeit haben die Strafverfolgungsbehörden zunehmend die sogenannte „Reichsbürger“-Szene im Blick, der Verfassungsschutz ebenso. Heute wurde nun bekannt, dass diese versucht haben sollen, eine eigene Krankenkasse zu gründen. Sie habe bereits den Betrieb aufgenommen, so die Polizei aufgrund von Erkenntnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Heute war dann unter Federführung der Staatsanwaltschaft Dresden Zeit für eine größere Razzia in sieben Bundesländern.
Weil der Journalist Marco Santos auf einer Demonstration im August 2016 eine Polizistin gefilmt und das Video anschließend auf Youtube hochgeladen hatte, erhob die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen ihn. Gegen den Freispruch des Amtsgerichts legte die Behörde Berufung ein – die sie nun mangels Aussicht auf Erfolg zurückgenommen hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Ohne jede Regung nahm Dovchin D. um kurz nach neun sein Urteil entgegen: Wegen zweifachen, tatmehrheitlichen Mordes schickte ihn die 1. Strafkammer des Landgerichts am Montag lebenslang ins Gefängnis, erkannte zudem auf eine besondere Schwere der Schuld. Der Angeklagte hatte die Tötung zweier Frauen gestanden, deren Leichen er anschließend zerteilte. Die Reglosigkeit des 39-Jährigen Dovchin D. wich nicht, während der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf das Urteil begründete und dabei auch die beinahe tragische Vita des Angeklagten noch einmal Revue passieren ließ. Mit großen Erwartungen war Dovchin D. 1999 als knapp 20-Jähriger aus seiner mongolischen Heimat nach Deutschland gekommen.
Im Prozess um den brutalen Tod zweier Frauen in Leipzig wurden am Freitag die Plädoyers gesprochen. Die Staatsanwaltschaft will den geständigen Täter wegen zweifachen Mordes lebenslang in Haft sehen, die Verteidigung plädiert dagegen nur auf Totschlag.
Der Prozess gegen den mutmaßlichen Doppelmörder zweier Frauen in Leipzig bewegt sich auf die Zielgerade. Am Montag gab der forensische Psychiater Hans-Ludwig Kröber seine Einschätzung des Angeklagten ab und zeichnete das Bild einer geradezu tragischen Biographie. Für voll schuldfähig hält er ihn dennoch.
Rund um den Uni-Campus in der Innenstadt treiben sich zurzeit gelegentlich Trickbetrüger herum, die Menschen ansprechen, um Spenden einzusammeln. Sie geben sich dabei auch als Mitarbeiter der Leipziger Bahnhofsmission aus. Einen Ausweis haben sie nicht dabei und sie tragen auch keine Uniform der Bahnhofsmission. Diese ist alarmiert und distanziert sich von den selbst ernannten Mitarbeitern.
Wie NPD und Legida im Januar 2016 in den Besitz von Polizeifotos gelangen konnten, bleibt wohl ungeklärt. Das sächsische Justizministerium teilte auf eine Landtagsanfrage mit, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Damals hatten Polizisten anreisende Gegendemonstranten kontrolliert und einige Gegenstände beschlagnahmt. Kurz darauf verwüsteten Rechtsradikale einen Straßenzug in Connewitz.
Rechtswidrig im Internet veröffentlichte Leistungsbescheide sind keine Seltenheit. Häufig wollen Nutzer sozialer Medien damit gegen Geflüchtete hetzen, weil diese angeblich zu viel Geld vom Staat erhalten. Seit einigen Wochen sorgt der Fall einer zehnköpfigen Familie im Landkreis Leipzig für Aufsehen. Die vollständigen Namen der Familienmitglieder waren im Internet veröffentlicht worden. Eine Leipziger Anwaltskanzlei will nun gegen die rechte Hetze vorgehen.
Für FreikäuferAm 23. Januar 2018 endete nach nur zehn Verhandlungstagen einer der mutmaßlich größten deutschen Giftmüllskandale – mit einer Geldstrafe. Von den Vorwürfen, die die Staatsanwaltschaft gegen Jörg S., den Ex-Chef des Entsorgungsunternehmens S.D.R. Biotec, erhoben hatte, war zum Schluss nicht mehr viel übrig geblieben. Es reichte dem Landgericht Leipzig zwar, um den Angeklagten wegen „vorsätzlichen unerlaubten Betreibens einer Anlage“ zu verurteilen. Die wichtigste Frage allerdings wurde in der öffentlichen Hauptverhandlung ausgeblendet und das wahre Ausmaß des Verbrechens bleibt damit weiter im Dunkeln.
Ein besonders grausiges Verbrechen beschäftigt seit Mittwoch die 1. Strafkammer des Leipziger Landgerichts. Ein 39-Jähriger Mann aus Afghanistan soll seine hochschwangere Ehefrau im August 2017 in Leipzig-Lindenau erstochen haben. Der Mann äußerte sich zum Prozessauftakt noch nicht.
Das Derby vom 22. November 2017 hat für beide Leipziger Vereine ein langes Nachspiel. Bei der BSG Chemie geht man bereits gegen das Urteil des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) vom 22. Januar 2018 juristisch vor. Während Lokomotive Leipzig vor allem wegen eines angesägten Zaunes und einem Übergriffversuch auf den gegnerischen Block im Bruno-Plache-Stadion zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt wurde, mussten die Chemiker wegen „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen“ eine 10.000-Euro-Strafe entgegennehmen. Neben weiteren Ermittlungen waren zudem die Polizei und die Staatsanwaltschaft Leipzig mit den antisemitischen Rufen während des mehrfach unterbrochenen Spiels beschäftigt.
Am nunmehr elften Prozesstermin um den grausamen Tod zweier Frauen in Leipzig-Lindenau bemühte sich das Landgericht am Montag um ein genaueres Bild vom Angeklagten und seiner Persönlichkeit. Mehrere Zeugen aus seinem früheren Umfeld zeichneten dabei ein unheimliches Bild des geständigen Täters.
Die Besetzung eines 10.000 Quadratmeter großen Grundstücks in der Arno-Nitzsche-Straße gerät für die Deutsche Bahn zur Geduldsprobe. Der Bundesgerichtshof hat eine Rechtsbeschwerde des Unternehmens zurückgewiesen. Zuvor hatten sich bereits Amts- und Landgericht geweigert, das „Black Triangle“ räumen zu lassen, da die in der einstweiligen Verfügung genannten Besetzer nicht zweifelsfrei zu identifizieren seien. Das weitere Vorgehen lässt die Bahn offen.
Seit mehreren Monaten „fahnden“ unbekannte Personen in Leipzig mit Plakaten nach Politikern und Polizisten. Diese sollen im Zusammenhang mit den G20-Protesten in Hamburg „schwerste Straftaten“ begangen haben. Während Leipzigs CDU und Grüne entsetzt auf die auch im Linxxnet klebenden Fahndungsaufrufe reagieren, scheinen Zweifel angebracht, ob es sich nicht eher um eine fragwürdige Satireaktion handelt.
Die Öffentlichkeitsfahndung nach mutmaßlichen Beteiligten der Südvorstadt-Randale am 12. Dezember 2015 hat trotz einer nur einstelligen Zahl an Hinweisen zu zwei neuen Ermittlungsverfahren geführt. Laut Staatsanwaltschaft wurden von 145 namentlich bekannten Tatverdächtigen bislang sieben Personen rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt. Nun droht erstmals einem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe. Er soll einen besonders schweren Landfriedensbruch begangen haben.
Weil zwischen Straftaten und Öffentlichkeitsfahndungen häufig mehrere Monate vergehen und eine Aufklärung damit erschwert werde, fordert der sächsische Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft eine schnellere Veröffentlichung von Fotos von Verdächtigen. Aus der Polizeidirektion Dresden und der sächsischen Linksfraktion kommt Widerspruch. Die Massenfahndung nach G20-Straftätern hatte jüngst die Probleme dieser Art der Aufklärung gezeigt.
Noch gibt sich die Polizei berechtigt zurückhaltend, wenn es um die neuerlichen Ereignisse am Abend des 12. Januar 2018 in Wurzen geht. Dennoch lässt eine erste Stellungnahme der Polizeidirektion Leipzig und eine erste Verlaufsschilderung zur vergangenen Nacht erahnen, dass es „immer wieder Wurzen“ ist, welches ein Problem mit gewaltbereiten Bewohnern hat. Dass darunter auch ausgewachsene Rechtsextremisten sind, ist seit langem bekannt. In der vergangenen Nacht kam es laut Polizei ab 22:40 Uhr erneut zu einer Attacke von Wurznern gegen „Ausländer“. Dieses Mal schlugen die Verfolgten jedoch offenbar zurück.
Es war einer der wohl längsten und wendungsreichsten Mordprozesse der jüngeren Vergangenheit in Leipzig. Nach fast 18 Monaten endete das Verfahren gegen zwei Frauen und einen Mann mit langen Haftstrafen – sie sollen ein heimtückisches Mordkomplott gegen einen afghanischen Dolmetscher geschmiedet haben. Mit dem spurlosen Verschwinden des afghanischen Dolmetschers Farhad S. (30) begann Ende November 2015 einer der wohl spektakulärsten Kriminalfälle Leipzigs.
Fast vier Jahre nach einer angeblichen Todesdrohung der linken Landtagsabgeordneten Juliane Nagel gegen eine ehemalige DDR-Bürgerrechtlerin hat das Amtsgericht Leipzig die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt. Nagel soll am Rande einer Nazidemo gesagt haben, dass die Frau die nächste Veranstaltung dieser Art „mit einem Zettel am Fuß“ erleben werde. Die Ex-Bürgerrechtlerin steht wegen Beleidigung, übler Nachrede und falscher Verdächtigung selbst im Visier der Ermittlungsbehörden.
Nicht jeder kam noch hinein, als die Veranstaltung der Dokumentationsseite „Chronik. LE“ kurz nach 19 Uhr startete. Das Interesse am Thema „Überfall am 11. Januar 2016“ war zu groß für den proppevollen Saal im UT Connewitz an diesem 10. Januar 2018. Pünktlich zum Vorabend des zweijährigen „Jubiläums“ platzte zumindest die Meldung herein, dass nunmehr 41 Klagen gegen gesamt 82 Beteiligte des Zerstörungszuges durch die Wolfgang-Heinze-Straße von vor zwei Jahren erhoben wurden. Und weitere folgen werden. Hoffnung auf hohe Strafen für die teils langjährig in der Neonaziszene beheimateten Randalierer hatte an diesem Abend dennoch keiner. Besonderes Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden wohl auch nicht.
Fast zwei Jahre nach dem Neonaziüberfall auf Connewitz hat die Staatsanwaltschaft Leipzig zahlreiche Anklagen erhoben. Einem Sprecher des Amtsgerichts Leipzig zufolge sind bislang 41 Anklagen eingegangen; weitere werden wohl bald folgen. Ob und wann es zu Hauptverhandlungen kommen wird, ist noch offen.
Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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