Hintergrund: Die UN-Behindertenrechtskonvention und die Frage nach der Inklusion
Sachsen soll ein neues Schulgesetz bekommen. Im Vorfeld wird über die Inklusion besonders hitzig diskutiert. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention ist auch Sachsen zur Inklusion verdonnert. Behinderte Menschen dürfen nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Der Zugang zu einem „einbeziehenden (inklusivem), hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht“ soll allen Kindern ermöglicht werden.
























































































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