Die Einzelvergütung für Digitalkopien urheberechlich geschützter Lehrmaterialen an Hochschulen kommt so nicht
Am Ende haben sie dann doch noch alle die Kurve bekommen und eine falsche Entscheidung korrigiert: Die Kultusministerkonferenz (KMK), die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben sich am Freitag, 23. Dezember, darauf verständigt, dass „für Nutzungen nach § 52a UrhG an Hochschulen bis 30. September 2017 nochmals eine Pauschalvergütung gezahlt wird.“ Bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke bleibt es also im neuen Jahr vorerst beim Alten.
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