Leipzigs Amt für Stadtgrün und Gewässer will keinen Grund sehen, an der Forstbewirtschaftung des Auwalds irgendetwas zu ändern
Wie durchbricht man eigentlich Frames, wenn sich Verwaltungen darin seit Jahren eingerichtet haben? Da bekommt die Grüne Liga Sachsen vom Oberverwaltungsgericht in Bautzen bestätigt, dass es eine Forsteinrichtung in einem geschützten Wald nicht ohne umfassende FFH-Verträglichkeitsprüfung geben kann, und das zuständige Amt sieht keinen Grund, seine Haltung zu revidieren.
























































































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