Vereinsmitglied des HCL unterliegt vor Verwaltungsgericht Leipzig
Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig den Antrag eines passiven Vereinsmitgliedes des HCL, die Stadt Leipzig im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, Heimspiele des HCL entsprechend dem vorliegenden Hygienekonzept mit 150 Zuschauern zu gestatten, als unzulässig abgelehnt - 3 L 793/20 -.
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