Sächsischer Landtag beschließt Neuverschuldungsverbot: Kleine Spielräume und die (linke) Frage nach den Steuereinnahmen
Sachsen darf ab dem 1. Januar 2014 keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Dazu hat der Sächsische Landtag am Mittwoch, 10. Juli, erstmals seit der Verabschiedung vor 21 Jahren die Sächsische Verfassung geändert. Insgesamt stimmten 102 von 132 Abgeordneten des Sächsischen Landtages dem "Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen zum Verbot der Neuverschuldung" zu.












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