Umfangreiche Exekutivmaßnahmen wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Die Staatsanwaltschaften Leipzig und Dresden ermitteln seit Sommer 2020 gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen, den Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift, der Zollfahndung und den örtlichen Kriminalpolizeiinspektionen, in einem größeren Verfahrenskomplex wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bzw. des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in mehreren Fällen.



















Aktuelle Kommentare