Court of Appeal hat Berufung der UBS zugelassen
Noch im März war man sich in der Geschäftsführung der Leipziger Verkehrs- und Versorgungsgesellschaft (LVV) sehr sicher: Die UBS bekommt keine Revision für ihren Prozess um die Kosten für das Leipziger KWL-Desaster: "Die KWL und ihre Gesellschafter sind zuversichtlich, dass der Court of Appeal die Berufung der UBS nicht zulassen bzw. in der Sache selbst zurückweisen wird.“




















































































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