Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur kurzen Südabkurvung: Flugroutenänderung darf gerichtlich geprüft werden
Am Donnerstag, 19. November, verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage der Grünen Liga Sachsen gegen die Festlegung von Flugrouten über Leipziger Naturschutzgebiete. Und was selbst die Fluglärminitiativen im Leipziger Norden schon nicht mehr erwartet hatten: Das Gericht gab der Klage statt. Sie ist damit zulässig.













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