Auch für sächsische Unternehmen ist die Antwort klar: Kitaplätze ja, Betreuungsgeld nein
Zum 1. August treten der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab einem Jahr und das Betreuungsgeldgesetz in Kraft. Aus diesem Anlass haben die sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern die regionale Wirtschaft unter anderem zu ihren Erwartungen an die neuen familienpolitischen Maßnahmen befragt. Das Ergebnis ist eindeutig: Kitaplätze ja, Betreuungsgeld nein.










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