Verpflichtung zur Rückholung einer georgischen Familie nach Sachsen
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat heute in einem Eilverfahren entschieden, dass die Abschiebung einer georgischen Familie rechtswidrig war. Den Antragstellern sei eine Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland seitens des Freistaates Sachsen zu ermöglichen sowie eine Duldung vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache zu erteilen.






















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