Feinstaubbelastung in Sachsen: Zum Jahreswechsel läuft Erlaubnis für alte Holz- und Kohle-Kessel und -Öfen aus
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft wies kurz vor Weihnachten darauf hin, dass mit Beginn des Jahres 2015 viele alte mit Holz oder Kohle betriebene Heizkessel sowie Kachel- und Kaminöfen nicht weiterbetrieben werden dürfen. Dies betrifft insbesondere alte Gliederkessel aus DDR-Zeiten, die nach über 25 Jahren Betrieb nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Die Besitzer haben von ihrem Bezirksschornsteinfeger in den vergangenen Jahren einen Feuerstättenbescheid erhalten, aus dem hervorgeht, ob die eigene Heizung davon betroffen ist.











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