Kiesabbau Rückmarsdorf: Standortvereinbarung soll 300-m-Abstand zur Wohnbebauung festschreiben
Im September stellte die Landesdirektion die sogenannte Raumverträglichkeit für den geplanten Kiesabbau bei Rückmarsdorf fest. Der Kiesabbau ist damit zulässig. Aber bei der Festlegung von Rahmenbedingungen hielt sich die Landesdirektion auffallend zurück, obwohl gerade der Mindestabstand des Kiestagebaus von der Wohnbebauung nun seit einigen Jahren Inhalte von Diskussionen und Bürgerprotesten war. Das Liegenschaftsamt will diesen Punkt jetzt mit einem Vertrag klären.



























































































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